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Streit um Kunstschätze: Anwalt weist Vorwürfe zurück

Im Streit zwischen den Erben des sächsischen Königshauses und dem Freistaat Sachsen um die Rückgabe von 139 Bildern wird der Ton schärfer.

Dresden - Der Berliner Rechtsanwalt Gerhard Brand sagte, er habe sehr akribisch die aufgelisteten Kunstwerke recherchiert. Dagegen hatte der sächsische Kunst-Staatssekretär Knut Nevermann den Wettinern Schlampigkeit vorgehalten: "Eine Liste mit Gemälden vorzulegen, von denen nicht einmal die Hälfte - mindestens - nicht Wettiner-Eigentum ist, dieses Vorgehen halte ich für unfair." Nach Angaben der Staatlichen Kunstsammlungen sind auf der "Liste der Wettiner Gemälde" außerdem Bilder, die den Wettinern bereits zurückgegeben oder von ihnen verkauft wurden, mehrfach existieren oder verschollen sind.

Der Anwalt versicherte, dass es bei den 139 zurückgeforderten Bildern aus den Gemäldegalerien Alte und Neue Meister keine "Luftbuchungen" gebe. "Teils erhielten wir Kopien statt der Originale", nannte Brand eine Schwierigkeit bei der Erstellung der Liste. Zu insgesamt 1304 Gemälden, die in der Liste des Hauses Wettin von 1928 enthalten seien, werde nur Auskunft erbeten, ob sie sich in den Galerien befinden.

Streit um Zugang zu Akten

Mit Verweis darauf wiederholte Brand die Forderung, Inventar- und Bestandsverzeichnisse zugänglich zu machen, vor allem die Schlossbergungslisten. Darin sind die Kunstgegenstände verzeichnet, die nach 1945 aus den Schlössern in die Kunstsammlungen eingegliedert wurden. Die Recherche könne gemeinsam und ohne Störung des Museumsbetriebes erfolgen. Das Haus Wettin strebt laut Brand nach wie vor eine "sächsische Lösung" an, bei der wichtige Stücke dem Land erhalten bleiben sollen. Bei dem Vergleich von 1999 seien dem Freistaat "die besten Stücke" zu Preisen unter Verkehrswert überlassen worden. "Das war ein enormes Entgegenkommen."

Das Haus Wettin hat nach dem Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 einen Rechtsanspruch auf Dinge, die der Familie 1945 gehörten und danach beschlagnahmt wurden. 1999 schloss es einen Vergleichsvertrag mit dem Freistaat über die Rückgabe von 18.000 Objekten. Zwei Drittel davon kaufte das Land zurück. Die Erben erhielten 10,9 Millionen Mark in bar und Immobilien im Wert von 12,6 Millionen Mark. Der Vertrag enthält eine Öffnungsklausel, auf der die neuen Ansprüche basieren. (tso/dpa)

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