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Kultur: Denkmalschutz: Er taugt nicht mehr viel, sagt Antje Vollmer. Dabei sollte er nicht abgeschafft, sondern verstärkt werden

Dieter Hoffmann-Axthelm und Antje Vollmer haben sich des Denkmalschutzes angenommen. Die Vizepräsidentin des Bundestages beauftragte den Stadtforscher, ein Gutachten zum Denkmalschutz zu schreiben.

Dieter Hoffmann-Axthelm und Antje Vollmer haben sich des Denkmalschutzes angenommen. Die Vizepräsidentin des Bundestages beauftragte den Stadtforscher, ein Gutachten zum Denkmalschutz zu schreiben. Sie selbst filterte zwölf Thesen heraus. Das Gutachten und die Thesen sind dank der Prominenz ihrer Autoren wichtig genug, um nun in der Presse Wirbel zu machen. Heerscharen fleißiger Denkmalpfleger konnten sich über Jahrzehnte abmühen, jedes Haus, jedes Sträßchen ablaufen und inventarisieren - Denkmalschutznovellen riefen bei Parlamentariern und Journalisten dennoch nur Anfälle von spontanem Tiefschlaf hervor. Zwar entwickelte sich der "Tag des offenen Denkmals" zu einem Publikumsrenner - aber das hat keinen wirklich interessiert.

Dabei lieben die Leute Denkmäler. Sie lieben es, überrascht zu werden davon, was alles ein Denkmal ist. Wussten sie, dass die rosa Röhren der Versuchsanstalt für Wasser- und Schiffbau im Tiergarten unter Denkmalschutz stehen, oder die Gebäude der Insel Scharfenberg? Viele hören auch gerne den Geschichten zu, die Baudenkmäler erzählen und mögen den perfekt restaurierten Glanzbau nicht unbedingt. Das Verhältnis zwischen Bürger und Behörde ist beim Denkmalschutz nicht konfliktfrei. Das liegt in der Natur der Sache, denn Denkmalpfleger müssen sich oft einmischen und Eigentümer dazu bringen, ihre Pläne zu begründen und abzustimmen.

Diese schwierige Position der Denkmalpflege nimmt Hoffmann-Axthelm zum Anlass für eine Generalabrechnung. Vor den Augen des Lesers entsteht das Bild eines "beamteten Selbstverwirklichers", der seine politischen Meinungen unter dem Mantel administrativer Zuständigkeit verbreitet. Sind Denkmalschützer so? Man könnte sie auch als politisch informiert und kompetent beschreiben, eben jenem Typus entsprechend, den wir uns im öffentlichen Dienst als mündigen Bürger wünschen. Doch Hoffmann-Axthelm tituliert die Denkmalschützer als "Sammler und Jäger" und bezweifelt ihre Urteilsfähigkeit. "An die Stelle des Urteils aus Kunstsinn tritt damit ein einfacheres Auswahlverfahren, der Überblick des Sammlers, der weiß, was er schon hat und was er noch nicht hat".

Der Ton des Gutachtens ist demagogisch. Gewiss, jeder wird spontan zustimmen, wenn er gefragt wird, ob er "Kunstsinn" für ein brauchbares Kriterium des Denkmalschutzes hält. Der "Kunstsinn" wechselt aber mittlerweile fast im Fünf-Jahres-Rhythmus. Offenbar hat sich die Sorte Denkmalpfleger, die nicht nach "Kunstsinn" sondern nach Gesetzen und anderen nachprüfbaren Grundlagen urteilt, nach Ansicht von Hoffmann-Axthelm diskreditiert. Wirft er zunächst der Denkmalpflege vor, arrogant und quasi aus persönlicher Interessenlage heraus über Bürger- und Investoreninteressen hinweg zu urteilen, prangert er im zweiten Schritt an, dass sie sich zur Durchsetzung ihrer individuellen Neigungen der Gesetze und Verordnungen bedienen. Hoffmann-Axthelm aber verlangt den "Kunstsinn" als Gegengift zu dieser bürokratischen Praxis. Damit wären wir wieder bei der reinen Subjektivität angelangt: Anstelle von nachlesbaren, manchmal umstrittenen, aber allgemeingültigen Regeln sind nach Hoffmann-Axthelm andere nötig, für "eine Gesellschaft, die zur einheitlichen Willensbildung fähig ist, ein gewisses vor- und zurückblickendes Geschichtsbewusstsein, das Erreichen eines ausgereiften ästhetischen Niveaus und eine Größendimension, die nicht überboten werden muss, sondern als endgültig akzeptiert werden kann".

Hätte man jene Repräsentanten der Gesellschaften gefragt, die einst das Stadtschloss und den Anhalter Bahnhof sprengen ließen, ob sie diese moralisch-ästhetischen Forderungen erfüllen, sie hätten es gewiss bejaht. Bei Hoffmann-Axthelm ist nicht klar, ob er den "einheitlichen Willen" oder die "einheitliche Bildung" des Willens fordert. Beides ist eine gleichermaßen beängstigtende Utopie und in der demokratischen Gesellschaft nicht üblich. Wie auch immer: Dieser einheitlichen Willensbildung bleibt es überlassen, die "Schönheit" zu definieren - noch ein Begriff, der entweder utopisch absolut postuliert werden kann oder sehr subjektiv sein muss. Der Autor wählt die absolute Variante. "Es gibt kein unmittelbareres Maß für Denkmalwert als die Schönheit". Die Stärke dieses Erlebnisses bestimmt, ob das Gebäude des Denkmalschutzes würdig ist. Womit etliche Bauwerke jüngeren Datums von vornherein nicht in Frage kommen. Denn: "Vorindustrielle Denkmäler sind nicht nur älter, sondern sie sind vor allem intensiver. Wir antworten auf sie komplexer, sozusagen ganzheitlicher, nicht nur mit dem Kopf oder den Augen, sondern mit dem ganzen Körper." Nachdem der "Schönheit" eine große Macht bei der Feststellung von Denkmalmalswert zugestanden wurde, beschreibt Hoffmann-Axthelm eine geradezu anrührende Methode zur Erfassung derselben. Sie läuft darauf hinaus, dass bleiben kann, was gefällt. Die Denkmalpflege, die nicht nach dieser Methode handelt, nennt er einen "Lumpensammler". Wie soll man da noch weiter reden?

Das Verständnis vom Denkmalschutz war und ist im ständigen Wandel. Er eignet sich durchaus als Fokus unseres Verhältnisses zur gebauten Vergangenheit und der Geister, die sie beseelen. Antje Vollmer, die sich einiges aus dem Gutachten zu eigen machte - wenn auch in diplomatischerem Ton -, hat ja recht damit, dass der Denkmalschutz in den letzten Jahrzehnten deutlich ausgeweitet wurde. In jüngster Zeit war der Denkmalschutz häufig Anlass für Bürgerinitiativen, die mehr Transparenz und Anlaufstellen für Denkmalschutzfragen forderten. Aber Antje Vollmer läuft an diesem Punkt in die Falle. Ihr Begriff von der selbstbewussten "Bürgergesellschaft" changiert zwischen der Tradition eben jener Bürgerinitiativen und dem besitzenden Bürgertum, dem sie künftig den Schutz der Denkmale überlassen will. Sie entscheidet sich nicht, ob ihr "Bürger" Teil einer Gesellschaft der bürgerlichen Rechte ist oder Teil jener Gesellschaft, die sich durch Besitz ausweist. Wohlgemerkt: Die Bürgerinitiativen forderten den Staat und seine Behörden auf, ihre Aufgaben zu erfüllen. Das heißt: Interessenvertretung auch jener, die nicht die Macht haben, selbst Denkmale zu schützen oder gar welche besitzen. Die Gesellschaft der besitzenden Bürger, der Vollmer mehr Rechte einräumen will, steht mitnichten in der Tradition der Bürgerinitiativen, die in den sechziger und siebziger Jahren für den Denkmalschutz stritten.

In Vollmers "Zwölf Thesen zum Denkmalschutz" gibt es neben der Liaison von Besitz und Schutz eine zweite unglückliche Kombination: von Geld und Macht. "Geringeren öffentlichen Mitteln und fehlenden privaten Ressourcen" stehen ihrzufolge "erheblich gewachsene Aufgaben" entgegen. Das mag ja so sein, aber sind die Aufgaben deshalb falsch? Denkmalschutz darf sich nicht auf Bauten bis, sagen wir mal, 1875 beziehen, damit die Kassen geschont werden. Auch die Zechenanlagen des Ruhrgebietes und die NS-Bauten müssen Gegenstand des Denkmalschutzes bleiben. Nötig sind mehr Vermittlungs- und Beratungsstellen. Selbst wenn die Erhaltung des Denkmales später in der Hand des Eigentümers liegt, darf er damit nicht allein gelassen werden. Reden wir also über eine Verstärkung des Denkmalschutzes. Dazu ist eine erhebliche öffentliche Anstrengung nötig. Es ist eine Chance dieser Debatte, dafür zu werben. Eine zweite - die eigentlich als erste genutzt werden muss - besteht darin, in der Konfrontation mit den Thesen von Hoffmann-Axthelm die Grundlagen des modernen Denkmalschutzes zu klären. Reden wir also über das, was wir den späteren Generationen von uns und unseren Vorfahren mitgeben wollen, damit die vergangenen Zeiten, Systeme und Lebensstile gelesen und verstanden werden können.

Die Autorin ist Leiterin des Kulturamts von Berlin-Steglitz.

Sabine Weissler

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