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Jan Weyrauch, Programmdirektor von Radio Bremen, ist bei seiner Bewerbung um die RBB-Intendanz an seinen Gehaltsvorstellungen gescheitert.

© Radio Bremen - Andreas Weiss

Gehälter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Runter!?

Jan Weyrauch, Programmdirektor von Radio Bremen, ist bei seiner Bewerbung um die RBB-Intendanz gescheitert - und zwar am Gehalt.

Ein Kommentar von Joachim Huber

Die Debatte ist neu. Die Debatte darum, ob Kandidatinnen und Kandidaten, die sich für eine Intendanz bewerben, an der Frage des künftigen Gehalts scheitern dürfen. In der Findungskommission für die Besetzung des RBB-Chefpostens ist das jetzt passiert. Jan Weyrauch, Programmdirektor von Radio Bremen, hatte eine bestimmte Vorstellung davon, wie er als potenzieller Intendant des öffentlich-rechtlichen Senders bezahlt werden möchte. Eine Mehrheit in der Findungskommission hatte auch eine bestimmte Vorstellung über das Intendantengehalt.

Passabler Kandidat

Das passte nicht zusammen, also war Weyrauch, ein sehr passabler Kandidat, raus dem Rennen. Wie zu hören ist, haben die drei nominierten Kandidatinnen für das weitere Wahlverfahren - Ulrike Demmer, Heike Baumann und Juliane Leopold - diese Hürde genommen.

Aber was Weyrauch jetzt erfahren hat, könnte zum Standard im öffentlich-rechtlichen Rundfunk werden. Die „Saarbrücker Zeitung“ meldet, dass die Saarländische Landesregierung ein neues Gesetz für den Saarländischen Rundfunk auf den Weg bringen will. Für den SR sind ein Gehaltsdeckel für Führungskräfte und schlankere Strukturen geplant. Die Staatskanzlei sieht zu hohe Intendanten-Bezüge als „Hemmnis für die Akzeptanz des Rundfunkbeitrages“.

Jährlich soll das Gehalt der SR-Intendanz 180.000 Euro „nicht übersteigen“, der aktuelle Senderchef Martin Grasmück verdient derzeit 245.000 Euro. Zudem soll der SR als Reaktion auf den RBB-Skandal künftig von einem „Direktorium als Kollegialorgan“ geführt werden, also von mehreren Personen. Die Intendanten-Verfassung schätzt die Staatskanzlei dem Bericht zufolge „als nicht mehr zeitgemäß und hoch missbrauchsanfällig“ ein.

Sehr wahrscheinlich, dass der Gesetzentwurf im Saarland sowie die Diskussion im RBB eine Zeitenwende im öffentlich-rechtlichen Sender einläuten: Runter mit den Gehältern in den Chefetagen. Die Abwärtsbewegung wird dort nicht Halt machen. Wahr ist, dass in den Anstalten von ARD & Co. gut bis sehr gut verdient wird. Während im öffentlichen Dienst das oberste Tarifgehalt bei 6.274 Euro endet, liegt es im RBB bei 10.329 Euro. Die RBB-Belegschaft ist in einer anderen Geld-für-Arbeit-Sphäre angekommen.

Weniger Zuwachs bei den Gehältern, gar eine Absenkung? Das würde nicht wenig Unruhe in den Sendern auslösen. Auch die Attraktivität der Arbeit wie der Arbeitsplätze könnte leiden. Aber eine Lösung kommt nicht in Frage: ARD & Co. machen in Zeiten gleichbleibender oder ausbleibender Beitragszuwächse weniger Programm. Warum? Weil die Gehälter auf der liebgewonnenen Höhe bezahlt werden müssen.

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