zum Hauptinhalt
Kulturstaatsministerin Monika Grütters kämpft für ein besseres Kulturgutschutzgesetz, das die Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken regelt.

© dpa

Streit um den Kulturgutschutz: Jetzt wollen die Bundesländer das Gesetz verschärfen

Erst gab es Streit mit dem Kunsthandel, jetzt erlebt Kulturstaatsministerin Monika Grütters Gegenwind von anderer Seite: Der Bundesrat will das geplante Kulturgutschutzgesetz wieder verschärfen

Der Streit um das geplante Kulturgutschutzgesetz findet kein Ende. Nachdem Kulturstaatsministerin Monika Grütters bei der Gesetzesnovelle dem Kunsthandel nach heftiger Debatte teilweise entgegengekommen war, wollen die Bundesländer den Gesetzesentwurf wieder verschärfen – zu Ungunsten der Sammler, Händler und Galeristen. Am 18. Dezember wollen sich die Länderkammern mit dem Gesetz befassen, im Vorfeld haben der Kultur- und der Rechtsausschuss des Bundesrats nun Veränderungen vorgeschlagen. Sollten sie in dieser Form beschlossen werden, würde das den Einfluss der Politik stärken und die Rechte der Eigentümer schwächen.

Die Länder wollen mehr Einfluss bei der Liste mit national wertvollem Kulturgut

Vor allem geht es um die Frage, was als national wertvolles Kulturgut klassifiziert werden soll. In Grütters’ Entwurf heißt es, nur Werke von „herausragendem öffentlichen Interesse“, die zudem „identitätsstiftend für die Kultur in Deutschland“ seien, sollten auf die Listen mit national wertvollen Kulturgütern gelangen und folglich auch mit einem Ausfuhrverbot belegt werden können. Grütters wollte die Länderlisten auf diese Weise knapp halten und klarere Kriterien einführen - was dem Kunstmarkt entgegen kommt, der die Freiheit des Handels so wenig wie möglich eingeschränkt sehen möchte. Die Ausschüsse empfehlen dagegen, die Passage zum „identitätsstiftenden“ Charakter der Werke wieder zu streichen. Auch wollen sie die Formulierung „herausragendes Interesse“ zum „besonderen Interesse“ abschwächen – was die Listen vergrößern würde.

Während Grütters einen Listeneintrag nur mit Zustimmung von Expertenausschüssen vorsieht, wollen die Länder auch ohne Sachverständige entscheiden können. Die Kulturstaatsministerin strebt eine möglichst bundeseinheitliche Regelung Praxis an und will weiter dafür kämpfen. Die Länder wiederum wollen ihrerseits mehr Einfluss nehmen können.

Im Sommer und Herbst hatte es bereits heftige Auseinandersetzungen um die Gesetzesnovelle gegeben, Wortführer des Kunsthandels waren unter anderem der Anwalt und Kunstexperte Peter Raue sowie der Villa-Grisebach-Mitinhaber Bernd Schultz. Sie hatten Grütters unter anderem "Enteignung" (Raue) vorgeworfen, Schultz befürchtete eine "Guillotine für den Kunsthandel". Das Gesetz, das die Ein- und Ausfuhr von Kunstgütern regelt, soll 2016 verabschiedet werden, zuvor wird es dazu noch zwei Lesungen im Bundestag geben.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false