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Kultur: Kampf gegen Terror: Im Zweifel für ... das bessere Argument

Freiheit und Sicherheit - trotz Beteuerungen Otto Schilys, er wolle beides im Gleichgewicht halten, ist Streit entbrannt. Dem Innenminister wird nicht nur vorgeworfen, er schränke Freiheitsrechte zu weit ein, sondern seine geplanten Gesetze verstießen gegen rechtsstaatliche Prinzipien.

Freiheit und Sicherheit - trotz Beteuerungen Otto Schilys, er wolle beides im Gleichgewicht halten, ist Streit entbrannt. Dem Innenminister wird nicht nur vorgeworfen, er schränke Freiheitsrechte zu weit ein, sondern seine geplanten Gesetze verstießen gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Prinzipien sind etwas anderes als Wertungen - sind die Vorwürfe nachweisbar?

Zum Thema Online Spezial: Terror und die Folgen Schwerpunkt: US-Gegenschlag, Nato und Bündnisfall Schwerpunkt: Osama Bin Laden Schwerpunkt: Afghanistan Schwerpunkt: Islam & Fundamentalismus Schwerpunkt: Innere Sicherheit Chronologie: Terroranschläge in den USA und die Folgen Fotostrecke: Bilder des US-Gegenschlags Das richtet sich zunächst danach, was den Rechtsstaat ausmacht. An erster Stelle steht die Freiheit. Staatliches Handeln darf sie nur einschränken, wenn es sich dabei strikt an das Gesetz hält. Natürlich kann das Parlament diese Gesetze ändern. Damit wäre man bei den Prinzipien. Wichtig für den Gesetzgeber sind hier vor allem Gewaltentrennung und die Gewährung von Grundrechten. Und über allem thront der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er sagt: Staatliche Eingriffe sind nur gerechtfertigt, wenn ihr Zweck mit angemessenen Mitteln erreicht werden kann.

Ein Beispiel: Welche Informationen darf der Staat über einen Menschen sammeln und in dessen Identitätsdokumenten aufnehmen? Nur Foto und äußere Merkmale oder womöglich Fingerabdruck, biometrische Daten, ja sogar eines Tages vielleicht die DNS? Betroffen wäre das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Doch bringt uns der Terrorismus nicht in so große Gefahr, dass wir mit diesem Eingriff leben müssen? Ein anderes Beispiel: Abschiebung von Ausländern schon bei bloßem Terrorismus-Verdacht. Das Strafrecht indes kennt nur Sanktionen bei festgestellter Schuld. Doch sind auch solche De-facto-Sanktionen ohne Schuld in der Bundesrepublik nicht ungewöhnlich - etwa bei der Untersuchungshaft, dort zur Sicherung eines Strafverfahrens. Schily könnte seine Maßnahme mit der Abwehr künftiger Gefahren begründen.

Der Innenminister, mit dem Rechtsstaat im Reinen? Das juristisch größte Problem könnte er mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bekommen. Denn dieser Grundsatz fragt bei allem, was der Innenminister will: Ist das auch wirklich nötig? Die Betonung liegt auf wirklich. Eine ehrliche und vor allem umfassende Antwort darauf steht dem Minister jedoch zunächst frei - es gibt bislang kein Gesetz und schon gar kein rechtsstaaliches Prinzip, das zu einer ausführlichen Begründung von Gesetzen zwingt.

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