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Bayern und Niedersachsen zahlt Kulturschaffendes Soforthilfen.

© Michael Weber/imago images

Kulturschaffende in der Corona-Krise: Soforthilfen für Künstler in Bayern und Niedersachsen

Stiftungen in Niedersachsen und die bayerische Landesregierung stellen Künstlerinnen und Künstlern Soforthilfen zur Verfügung. In Bayern sollen Betroffene 1000 Euro monatlich erhalten.

Künstlerinnen und Künstler stehen mit der Corona-Krise am Rand der Existenzsicherung. Bayern und Niedersachsen legen nun Soforthilfen auf.

Freiberufliche Kulturschaffende in Niedersachsen können in der Corona-Krise Soforthilfen von 2000 Euro beantragen. Die Niedersächsische Sparkassenstiftung und die VGH-Stiftung haben dazu nach Angaben vom Montag Sonderfonds eingerichtet. Zum Umfang der Fonds wurden keine Angaben gemacht. „Wir wollen erst einmal sehen, wie hoch der Bedarf ist“, sagte in Hannover die stellvertretende Geschäftsführerin beider Stiftungen, Martina Fragge.

Zugleich blieben frühere Förderzusagen gültig, selbst wenn Projekte sich wegen der Corona-Pandemie verzögern oder gar nicht möglich sein sollten, teilten die Stiftungen mit. Ungeachtet der Krise würden auch Förderanträge für neue Projekte angenommen.

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Auch Bayern will in der Corona-Krise den Künstlerinnen und Künstlern im Land monatlich mit 1000 Euro finanziell unter die Arme greifen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag in seiner zweiten Regierungserklärung zur Corona-Pandemie im Landtag in München an. 

Während kulturellen Einrichtungen mit den bisherigen Maßnahmen bereits schon geholfen werde, gebe es zugegebenermaßen eine Gruppe, „die durch jedes Raster fällt“. Die rund 30 000 Künstler, die auch in der Künstlersozialkasse organisiert seien, würden daher monatlich 1000 Euro bekommen, sagte Söder. 

In den vergangenen Tagen hatte sich Kritik an fehlender staatlicher Unterstützung von Kunstschaffenden gemehrt. Der ehemalige Bundesinnenminister und FDP-Politiker Gerhart Baum appellierte im Tagesspiegel an Bundeskanzlerin Angela Merkel, freiberufliche Künstler bei der Vergabe von Staatshilfen zu berücksichtigen.

(dpa)

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