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Wirkt wie von Max Pechstein, tatsächlich ist der 2003 versteigerte „Akt mit Katze“ aber eine Fälschung.

© dpa

Kunstfälschungen: Verraten und verkauft

Fälscher sind gut im Geschäft – auch weil der Kunsthandel Nachschub braucht. "Marktfrische" ist ein magischer Begriff und Erfolgsgarant für Auktionsobjekte.

Als Fernseh-Krimi wäre es eine spannende Story – bloß dramaturgisch einfach unglaubwürdig. Zwei Enkelinnen des 1992 verstorbenen Werner Jägers sollen fast zwei Jahrzehnte lang mit gut gemachten und geschickt lancierten Fälschungen den europäischen Kunsthandel genarrt haben. Nicht etwa Hinterbänkler, sondern die ersten Adressen wurden mit vermeintlichen Entdeckungen der Klassischen Moderne beliefert.

Sollte sich der Anfangsverdacht erhärten, war ihr Vorgehen so simpel wie trickreich: Die Bildtitel tauchten in einschlägigen Werkverzeichnissen auf, ohne Abbildung und als verschollen vermerkt. Die Bilder selbst sind mit Aufklebern der legendären Galerie Flechtheim versehen, wo der Großvater sie in den 1930er-Jahren erworben haben soll. In homöopathischen Dosen wurden sie bei Christie's in London, beim Kölner Kunsthaus Lempertz und in namhaften Galerien zu fünf- bis siebenstelligen Summen verkauft, in Museen ausgestellt, von Fachleuten, Erben und Nachlassverwaltern beglaubigt – und sie waren marktfrisch. Ein magischer Begriff und Erfolgsgarant für Auktionsobjekte. Ob ‚Marktfrische' im Falle Jägers’ eine neue Konnotation bekommt, weil die Bilder aus den letzten zwanzig Jahren stammen, ermitteln seit Ende Juni das Kunstkommissariat des LKA Berlin und die Staatsanwaltschaft Köln.

Die Trasteco Ltd., die 2006 bei Lempertz Heinrich Campendonks „Rotes Bild mit Pferden“ zum Rekordpreis von 2,9 Millionen Euro ersteigert hatte und aufgrund eines physikalischen Gutachtens des Doerner-Instituts seit 2008 auf die Rückabwicklung dieses Kaufes klagt, stellte Strafanzeige gegen Unbekannt.

„Anfangs wurden wir nur aufgrund des Titanweißpigments im angeblichen Campendonk-Gemälde skeptisch“, sagt Friederike Gräfin von Brühl, Fachanwältin der Berliner Kanzlei K & L Gates. „Als dann die Verfasserin des Pechstein-Werkverzeichnisses ihre Zweifel an den zwei angeblichen Pechstein-Bildern aus der selben Quelle anmeldete und Ralph Jentsch sein Negativurteil über die Flechtheim-Aufkleber fällte, liefen die Fäden zusammen.“

Seit August sitzen die Jägers-Enkelinnen und einer der Ehegatten in Untersuchungshaft, zwei weitere Personen werden verdächtigt. Der Tatbestand lautet auf gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrug, für den ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren im minder schweren Fall gilt, im schweren Fall gar bis zu zehn Jahren. Der Ausgang des angestrebten Strafprozesses wird auch für die Zivilklage gegen Lempertz von Bedeutung sein. Bislang verweist das Kölner Kunsthaus auf die Verjährungsregelung in den Versteigerungsbedingungen, wonach bei Reklamationen, die später als ein Jahr nach Übergabe des Bildes geltend gemacht werden, die eigene Kommission zurückerstattet werden kann, nicht aber der Zuschlag. Bei Reklamationen innerhalb der Gewährleistungsfrist zeigt sich Lempertz kulant, versichert Justiziar Karl-Sax Feddersen gegenüber dem Tagesspiegel: „Wir verpflichten uns, unsere Rechte gegenüber dem Einlieferer gerichtlich geltend zu machen, und können dann regelmäßig den Kaufpreis erstatten, wenn der Rückgriff auf den Einlieferer gelingt. Auch im vorliegenden Fall sind wir darum bemüht, den entstandenen Schaden zu regulieren.“

Anders verfährt in diesem Punkt zum Beispiel das Berliner Auktionshaus Villa Grisebach, das innerhalb einer Jahresfrist auch für Urheberschaft, Technik und Signatur haftet. Dennoch dürfte sich manch ein Sammler nun Gedanken machen. Denn der Fall Jägers bringt den Ruf der gesamten Branche in Schieflage, und es herrscht allgemeine Verunsicherung. Beim Doerner-Institut in München lassen sich die Zuständigen verleugnen, und das hiesige Rathgen-Forschungslabor möchte nicht einmal allgemeine Fragen beantworten, wenn der Name Jägers fällt. Schweigen auch im Museum des Sammlers, der aus dieser Quelle 2006 bei Christie's Max Ernsts „La Horde“ im Nachverkauf erwarb – mit einer Expertise der Max-Ernst-Koryphäe Werner Spies. Nicht zuletzt aufgrund solch honoriger Meinungen weist Lempertz sämtliche nun kursierende Vorwürfe, das Auktionshaus habe nicht sorgfältig agiert, von sich. Hätte Lempertz nicht hellhörig werden müssen? Bereits Mitte der 1990er-Jahre wollten die Damen ein Gemälde von Hans Purrmann einliefern, das der Nachlass als Fälschung erkannte. Das Angebot lehnte Lempertz ab, zog nach dieser Erfahrung aber nicht den Schluss, die gesamte Provenienz für fragwürdig zu erklären. Bleibt die Frage, warum offensichtliche Fälschungen in der Regel zwar abgelehnt, aber nur selten zur Anzeige gebracht werden? „Wenn wir die Polizei einschalten, verlaufen 95 Prozent der Fälle im Sande“, sagt Markus Eisenbeis vom Auktionshaus van Ham. „Weil keine Böswilligkeit nachgewiesen werden kann, müssen die Fälschungen an die Einlieferer zurückgegeben werden. Das ist frustrierend. Zumal vieles an anderer Stelle wieder auftaucht.“

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