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Beim Rundfunk Berlin-Brandenburg wehen die Fahnen Richtung Zukunft.

© dpa/Fabian Sommer

„Die Zeit der Sonnenkönigin ist vorbei“: Länder wollen Intendantengehalt im RBB-Staatsvertrag deckeln

Berlin und Brandenburg wollen im RBB-Staatsvertrag ein deutlich niedrigeres Intendantengehalt als bislang festschreiben. Das Spitzengehalt könnte bei 180.000 Euro liegen.

Das könnte das Wasserzeichen beim novellierten Staatsvertrag für den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) sein. „Die Zeit der Sonnenkönigin ist vorbei“. Was Brandenburgs Medienstaatssekretär Benjamin Grimm beim Pressegespräch für das Vertragswerk mit Gültigkeit möglichst vom ersten Quartal 2024 an sagte, zieht sich durch den gesamten Entwurf. Die öffentlich-rechtliche Zweiländeranstalt muss nach den Vorstellungen von Staatskanzlei Brandenburg und Senatskanzlei Berlin an wesentlichen Punkten reformiert werden: bessere Kontrolle, höhere Wirtschaftlichkeit, klare Entscheidungsprozesse, wirksames Compliance-System und größere Transparenz.

Was heraussticht, ist die Einführung einer Gehaltsobergrenze für die Intendanz, das Spitzengehalt könnte dann bei knapp 180.000 Euro liegen. Die jetzige Senderchefin Katrin Vernau verdient 295.000 Euro, bei der künftigen Intendantin Ulrike Demmer laufen die Vertragsverhandlungen im Korridor zwischen 180.00 und 230.000 Euro. Wie auch immer diese ausgehen, das Gehalt von Demmer wird davon nicht mehr direkt beeinflusst sein. Was passieren soll: Dass das künftige reduzierte Spitzengehalt sich auf alle Gehälter im Sender auswirken wird. Die Führungspositionen im künftigen RBB werden künftig deutlich niedriger dotiert sein.

Dafür wird anders dirigiert und mehr kontrolliert. Ausgehend von den Vorschlägen der Landesrechnungshöfe soll die Senderspitze verschlankt und statt eines allmächtigen Intendanten soll künftig ein Kollegialorgan aus Intendant oder Intendantin und zwei Direktoren agieren. Der Verwaltungsrat als Sachverständigengremium soll Aufsichtstätigkeit künftig als vergütetes Nebenamt statt wie bisher ehrenamtlich ausüben. Überhaupt sollen die beiden Gremien, Verwaltungs- wie Rundfunkrat, deutlich professionalisiert werden, damit die Kontrollaufgaben deutlich nachgeschärft werden können. Was zudem vorgesehen ist, ist eine gemeinsame Vertretung von festangestellten und festen freien Beschäftigten über den Personalrat.

Der RBB sollte das Ziel verfolgen, bei der Besetzung von Führungspositionen Bewerberinnen und Bewerber mit biographischen Bezügen zu den Ländern Berlin und Brandenburg, speziell mit Personen mit ostdeutscher Biographie, bevorzugt zu berücksichtigen.

Entwurf für RBB-Staatsvertrag

Interessant war, wie sehr die bisher mangelhafte Kontrolle der Senderleitung durch die Gremien verstärkt werden soll. Wer der Ansicht ist, dass auch die bisherige Rechtsaufsicht durch Staatskanzlei Brandenburg und Senatskanzlei Berlin mangelhaft war, wurde von Mediensstaatssekretär Grimm eines Besseren belehrt: Alles toll gelaufen. Nun ja.

Der Rundfunkrat des RBB bekommt drei neue zusätzliche Mitglieder, einmal für Menschen mit Behinderungen, zweitens LSBTTIQ*, das dritte Mitglied abwechselnd von Berlin und Brandenburg benannt. Von den beiden Landesparlamenten gewählte Parteienvertreter bleiben im Rat, also auch beispielsweise SPD-Fraktionschef Raed Saleh.

Der Reformeifer erfasst auch die Programme des RBB. So soll es dem Sender ermöglicht werden, in einem Modellprojekt die Hörfunkprogramme Radio Eins, Fritz und Cosmo in Onlineprogramme zu überführen. Durch die Aufgabe der UKW-Frequenzen ergäbe es einen Spareffekt. Was dem RBB nicht schmecken dürfte, ist die Aufgabe lokaler und regionale Werbung sowie die Festlegung der täglichen Werbung im Hörfunk auf 90 Minuten. Beide Maßnahmen sollen den Privatsendern zugutekommen.

Ressourcen gerecht verteilen

Ein besonderes Anliegen der Brandenburger ist eine Verstärkung der Regionalität vornehmlich im RBB-Fernsehen. Die Landesangebote sollen jeweils auf 60 Minuten gesteigert und jeweils getrennt im Linearen ausgestrahlt werden, in der Praxis hieße das „Brandenburg aktuell“/“Abendsschau“ plus eine halbe Stunde Regionales. Beide Angebote werden jeweils von einer Person geleitet, die direkt der Programmdirektion unterstellt ist. Benjamin Grimm ist übrigens der Ansicht, dass der RBB mit einem Jahresetat von 450 Millionen Euro die neuen Programmaufgaben gut erfüllen kann.

Die Ressourcen des Senders sollen angemessen auf Berlin und Brandenburg verteilt sein, also gemäß dem jeweiligen Beitragsaufkommen am RBB-Etat: 60 Prozent Berlin, 40 Prozent Brandenburg. Auch das ist neu im Staatsvertrag: „Der RBB sollte das Ziel verfolgen, bei der Besetzung von Führungspositionen Bewerberinnen und Bewerber mit biographischen Bezügen zu den Ländern Berlin und Brandenburg, speziell mit Personen mit ostdeutscher Biographie, bevorzugt zu berücksichtigen.“ Früher hätte da „weiblich“ gestanden.

Der Entwurf des Staatsvertrags geht jetzt in die Anhörung, dann in die Beratung, schließlich in die Abstimmung von Landtag und Abgeordnetenhaus. Die beiden Politiker äußerten die Erwartung, dass der RBB-Staatsvertrag Modellcharakter für die Staatsverträge anderer Sender und Länder trage.

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