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Der emeritierte Papst Benedikt XVI. ist am 31. Dezember 2022 gestorben.

© dpa/Michael Kappeler

Papst-Nachruf zu früh veröffentlicht: Presserat erlässt 17 Rügen

Mangelnde Sorgfalt, unzureichender Opferschutz, Schleichwerbung, so lauten diesmal die Kritikpunkte. Eine Publikation fällt durch besonders viele Verfehlungen auf.

Der Presserat als Selbstkontrollorgan der deutschen Presse hat im ersten Quartal 17 öffentliche Rügen und 32 Missbilligungen ausgesprochen. 65 der insgesamt 160 Beschwerden wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Eine Rüge für einen schweren Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht erging an Taz.de. Auf ihrer Webseite hatte die „Taz“ den Nachruf auf den emeritierten Papst Benedikt XVI. bereits vor dessen Ableben publiziert. Offenbar hatte es sich um ein redaktionelles Versehen gehandelt, der Nachruf wurde zügig gelöscht.

Die meisten Rügen kassierten erneut die Springer-Boulevardzeitungen „Bild“ und das Online-Portal Bild.de. Achtmal wurde Bild.de gerügt, die „Bild“-Zeitung erhielt vier Rügen.

Als ehrverletzend sah es der Presserat in einer Rüge an, dass „Bild“ und Bild.de die stellvertretende niedersächsische Ministerpräsidentin Julia Willie als „Autohasserin“ bezeichneten, ohne dafür „hinreichende Belege“ zu erbringen.

In mehreren Fällen werden den beiden Publikationen Verstöße gegen den Opferschutz vorgeworfen. Mit einer Rüge wird Bild.de für eine „vorverurteilende Überschrift“ kritisiert.

Einen Verstoß gegen das Wahrhaftigkeitsgebot erkannte der Rat in einem Bild.de-Bericht, in dem Klimaaktivisten, die an der Uni Frankfurt einen Hörsaal besetzt hielten, pauschal als Antisemiten bezeichnet wurden. Eine Person hatte dabei israelfeindliche Flyer verteilt.

Immer wieder ein Problem: der Opferschutz

Auch focus.de wurde wegen mangelnden Opferschutzes gerügt. Dabei ging es um einen Bericht über eine Gewalttat unter Jugendlichen, in dem die Redaktion Ausschnitte eines Handyvideos der Tat veröffentlichte.

Rügen ergingen zudem an die Online-Ausgabe des „Nordkurier“, die Zeitschrift „Gault & Millau“, Express.de sowie die Zeitschrift „Closer“. Ihnen wird in der einen oder anderen Form Schleichwerbung vorgeworfen.

In der Magdeburger „Volksstimme“ hatte ein freier Mitarbeiter unter geändertem Namen über ein Gerichtsverfahren berichtet, an dem er als Kläger beteiligt gewesen war. Auch das wurde gerügt. Die „Berliner Zeitung“ zitierte in einem Live-Ticker zum 1. Mai 2022 sehr ausführlich schwere Vorwürfe gegen einen namentlich genannten Gewerkschaftsfunktionär. Die Vorwürfe wurden weder eingeordnet, noch wurde der Beschuldigte angehört.

Das „Traunsteiner Tagblatt“ wurde für einen Bericht gerügt, in dem die Redaktion Erinnerungen und Briefe aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs veröffentlicht hatten. Die Redaktion habe sich nicht ausreichend von den nationalsozialistischen und kriegsverherrlichenden Formulierungen distanziert, wurde kritisiert.

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