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Dreharbeiten für Bushido-Film haben begonnen

© dpa

Zwischenfall beim Dreh: Fler und Bushido: Mit Platzpatronen auf Gangsterjagd

Bei einem Video-Dreh für einen gemeinsamen Song der Berliner Rapper und Ex-Erzfeinde Fler und Bushido fielen Schüsse. PR-Gag oder echte Attacke?

In der Regel ist Rapper Fler nie um ein Wort verlegen. In seinen Stücken feuert er Sprachsalven ab, dass einem Angst und Bange werden kann. Nur diesmal will er nichts sagen, nicht mal ein kurzes Statement gibt’s. „Kein Kommentar“, heißt es vom Plattenlabel „ersguterjunge“.

Was ist geschehen? In der vergangenen Woche sollte Fler, der mit bürgerlichem Namen Patrick Losensky heißt, für ein Musikvideo vor der Kamera stehen. Bei dem Song handelt es sich um ein Duett mit seinem einstigen Erzfeind Bushido, mit dem sich Fler erst vor kurzem wieder versöhnt hatte. Fler war mit dem Auto gerade auf dem Weg zum Drehset, als plötzlich an einer Kreuzung in Schöneberg die Tür seines Wagens aufgerissen wurde. Es fielen Schüsse, mit Schlagstöcken wurde auf das Auto eingedroschen, kurz darauf flohen die Angreifer unerkannt. Bushido war zu diesem Zeitpunkt nicht zugegen. In der Szene kursiert das Gerücht, dass hinter der neuen Attacke ein ehemaliger Rap-Kollege steckt, der es Fler verübelt, sich mit seinem Rivalen Bushido versöhnt zu haben.

Wie die Polizei mitteilt, hat es sich bei der Tatwaffe vermutlich um eine Schreckschusspistole gehandelt – am Tatort wurden Platzpatronen gefunden. Der Vorfall wird derzeit geprüft, es gibt verschiedene Zeugenaussagen. Ermittelt wird wegen gefährlicher Körperverletzung, Verdacht auf Verstoß gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung. „Der Vorfall erinnert an einen Film“, sagt ein Sprecher.

Viele Kenner der HipHop–Szene erinnert der Vorfall vor allem an etliche ähnliche Ereignisse, die zufällig immer dann passierten, wenn eine Albumveröffentlichung bevorstand. 2006 zum Beispiel wurde in das Büro von Sidos Plattenfirma „Aggro Berlin“ eingebrochen. Unbekannte durchwühlten die Räume, angeblich auf der Suche nach dem neuen Werk, um es ins Internet zu stellen – und dadurch Sido das Geschäft zu vermasseln. So erzählte es der Künstler zumindest selbst. Überhaupt war er damals sehr auskunftsfreudig. Und konnte sich über jede Menge Berichterstattung freuen. Sein Album kletterte daraufhin bis auf Platz vier in den deutschen Charts.

Dass es sich um eine Inszenierung handeln könnte, vermutete die Polizei auch, als im vergangenen Jahr auf Gangster-Rapper Massive geschossen wurde. Ein unbekannter Maskierter soll in Neukölln drei Schüsse auf ihn abgefeuert haben. In einer Internet-Videobotschaft gleich nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus sprach der Rapper von einem Durchschuss an der Schulter. In den polizeilichen Ermittlungsakten war jedoch nur von einem „Streifschuss am Oberarm“ die Rede.  Massives Album „Ein Mann ein Wort“ brachte es trotzdem in die Top 20.

Für entsprechende Berichterstattung haben Fler und Bushido nun selbst gesorgt – und einen Reporter der „Bravo“ zu ihrem Videodreh eingeladen. Der berichtet in der aktuellen Ausgabe ausführlich über den Vorfall. Da trifft es sich, dass Bushido derzeit gerade mit Bernd Eichinger sein Leben verfilmt und zudem mit Fler im Dezember das Album „Carlo Cokxx Nutten II“ herausbringen will. Ach ja: Mit der Platte gehen die beiden natürlich auch auf große Tour durch Deutschland. Welch ein Zufall.

Dass nun ausgerechnet Fler Opfer eines vermeintlichen Angriffs geworden ist, verwundert viele Beobachter nicht. Schon bei einem MTV-Auftritt im November 2007 soll er von drei maskierten Männern mit Messern angegriffen worden sein, ein Bodyguard schritt ein, um das Schlimmste zu verhindern. „Fler war nie der begnadetste Rapper, hat seinen Mund aber immer groß aufgerissen“, sagt einer, der namentlich nicht genannt werden will. Dass der Angriff nur ein PR-Gag war, halten viele für denkbar.

Die Polizei nimmt den Angriff ernst und ermittelt entsprechend. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es sich um eine Inszenierung gehandelt hat, droht Fler eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat. Darauf können bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe stehen.

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