zum Hauptinhalt
Ein Besucher vor Bildern von Emil Nolde in der Gurlitt-Ausstellung des Kunstmuseums Bern.

© AFP/Fabrice Coffrini

FDP kritisiert Limbach-Kommission: Provenienzforschung bleibt ein mühsames Geschäft

Die Bundestagsfraktion der FDP fordert eine „weitreichende Umgestaltung“ der Limbach-Kommission zur Restitution von NS-Raubkunst.

Die letzte Empfehlung der Limbach-Kommission wurde am 10. Januar 2017 ausgesprochen. Seither sind knapp zwei Jahre vergangen. Zwei weitere Verfahren sind anhängig, eines richtet sich gegen die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen.

Still ruht der See. Zumindest einen Stein hineingeworfen hat jetzt die Bundestagsfraktion der FDP. Anlässlich des bevorstehenden 20. Jahrestags der Formulierung der Washingtoner Prinzipien fordert sie eine „weitreichende Umgestaltung“ der unter dem Namen ihrer ersten Vorsitzenden bekannten „Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“. Diese Kommission gibt es seit 15 Jahren; sie soll in außergerichtlichen Verfahren und unter Vermeidung aller juristischen Fallstricke, die in einem ordentlichen Verfahren lauern – angefangen bei der Einrede der Verjährung –, eine „gerechte und faire Lösung“ im Sinne der Washingtoner Prinzipien finden.

Das hat sich in der Praxis weit mühsamer gestaltet, als bei der Einrichtung der Kommission gedacht worden war. Denn tätig werden kann die Kommission nur, wenn beide Seiten – Anspruchsteller wie derzeitiger Besitzer eines in Frage stehenden Kulturgutes – dem Vorgehen zustimmen. Die Praxis hat gezeigt, dass immer dann, wenn ein Anspruch auf Herausgabe abgewiesen wurde, anschließend doch der ordentliche Rechtsweg beschritten wurde.

Die FDP will eine eigene Stiftung für bundeseigene Museen

Dieser Mangel ist kein Fehler der Konstruktion, wie die FDP meint, sondern liegt in der Natur der Sache. Mit der im Anschluss an die Washingtoner Konferenz verfassten „Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und Rückgabe verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ hat der Staat die im allgemeinen Recht verankerten Hindernisse aus dem Weg geräumt, die einer Regelung nach Jahrzehnten entgegenstehen, und die öffentlichen Museen unter Beweislastumkehrung auf die Behandlung aller Herausgabebegehren verpflichtet. Wie sehr der Teufel da im Detail stecken kann, hat insbesondere die spektakuläre Herausgabe des Kirchner-Gemäldes „Berliner Straßenszene“ von 1913 aus dem Brücke-Museum gezeigt – ein Vorgang, der gerade nicht der Limbach-Kommission vorgelegt worden war, sondern von der Berliner Senatskulturverwaltung unter größtmöglicher Geheimhaltung vorab entschieden wurde.

Die FDP will nun eine eigene „Stiftung zur Aufarbeitung aller NS-Raubkunstverdachtsfälle in bundeseigenen Museen“ errichtet sehen. Es müssten „endlich die Depots und Archive der Museen geöffnet werden“, erklärte dazu der kulturpolitische Sprecher der Fraktion. Klingt gut, ist aber alles andere als weitreichend: Denn „bundeseigene Museen“ – und nur auf solche könnte sich ein Bundesgesetz erstrecken – gibt es weniger als eine Handvoll. Es handelt sich um die Geschichtsmuseen und -sammlungen wie das DHM in Berlin und das Haus der Geschichte in Bonn. Kunstmuseen betreibt der Bund nicht, da ist die Kulturhoheit der Länder vor, und auch eine überwiegend bundesfinanzierte Einrichtung wie die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist darum noch lange nicht „bundeseigen“.

2016 hatte Grütters auf Kritik an der Kommission reagiert

Bislang ist die nach Jutta Limbach, der früheren Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts als ihrer ersten Vorsitzenden benannte Kommission verwaltungsmäßig beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg angesiedelt. Dort hat der Bund seine Anstrengungen und seine Finanzierung in Sachen Provenienzforschung gebündelt. Unter anderem wird in Magdeburg die höchst effektive digitale Datenbank lostart.de geführt, die alle Suchanfragen nach vermissten Kulturgütern aufnimmt und zugänglich macht. Die Recherche auf www.lostart.de zählt längst zu den allerersten Schritten, um die Rechtmäßigkeit etwa einer Auktionseinlieferung zu prüfen. Zahlreiche Verdachtsfälle konnten mithilfe der Datenbank geklärt und bereinigt werden, ehe es überhaupt zu einem streitigen Verfahren gekommen ist.

NS-Raubkunst oder nicht? Um den Welfenschatz wurde lange gestritten. Er bleibt im Besitz der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

© Stephanie Pilick/dpa

Die FDP wirft der Limbach-Kommission mangelnde Unabhängigkeit vor; publizistische Schützenhilfe erhielt die Partei dabei mit der Formulierung in einem Zeitungsartikel, die Kommission sei „vor allem mit pensionierten Honoratioren aus Politik und Kultur besetzt“. Derlei wird Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, sicher ebenso gerne lesen wie Marieluise Beck, die ehemalige Ko-Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen und Abgeordnete bis 2017. Raphael Gross hingegen, der Direktor des Deutschen Historischen Museums, ist ebenso wenig „pensioniert“ wie der Göttinger Rechtsgelehrte Dietmar von der Pforten.

Dass es sinnvoll ist, den Sachverstand von Personen zu nutzen, die nicht selbst qua Amt in Restitutionsverfahren eingebunden sein können – Ausnahme Gross! –, versteht sich eigentlich von selbst. Bereits 2016 hatte Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf Kritik an der Limbach-Kommission reagiert und beispielsweise die Amtsperioden der Mitglieder begrenzt. Doch das grundsätzliche Dilemma der Kommission ist eben ihr Charakter als vorgerichtlicher Einrichtung. Wie es denn in den auf www.kulturgutverluste.de nachzulesenden Richtlinien heißt: „Die Kommission wirkt zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens auf eine gütliche Einigung zwischen den Parteien hin.“

Es hilft nur eines - unverdrossen weiterforschen

Welche Vorteile eine Stiftung gegenüber dem – von allen Seiten mit Argusaugen beobachteten – Magdeburger Zentrum haben soll, geht aus dem FDP-Antrag nicht hervor. Er ist denn auch mehr der Ausdruck eines Unbehagens am schleppenden Fortgang der Restitutionen. Manch einer hat sich nach 1998 vorgestellt, dass sich nunmehr Geheimdepots der Museen öffneten und Schätze über Schätze zum Vorschein kämen. Dem ist nicht so. Provenienzforschung ist eine überaus mühselige Angelegenheit; so haben sich beispielsweise unter den rund 1500 Objekten der anfangs als Inbegriff von Raubkunst gehypten Gurlitt-Sammlung gerade einmal sechs als Raubkunstfälle identifizieren lassen.

Das bedeutet nicht, dass nicht tatsächlich die von der FDP behaupteten „schätzungsweise tausende Raubkunstverdachtsfälle in den Depots und Archiven deutscher Museen“ schlummern. Die Erforschung der Herkunft aller Objekte bleibt eine Aufgabe auf Jahre hinaus. Vorbildlich geht das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe vor, das mit der Zurschaustellung seiner Bestände an silbernem Tafelgerät den Blick darauf gelenkt hat, dass unterhalb der Ebene singulärer Kunstwerke unzählige Objekte vor allem aus Wohnungen vertriebener und deportierter Juden geraubt wurden, die sich eben nicht mehr, allen Anstrengungen zum Trotz, ihren Alteigentümern respektive deren Erben zuordnen lassen. Das bezeichnet die moralische Dimension des Raubkunstkomplexes, die auch mit noch so umfassender Institutionalisierung wie etwa der FDP-Stiftung nicht tangiert wird. Es hilft nur eines – unverdrossen weiterzuforschen, bis auch die letzte Zeichnung und die letzte Teekanne im Museum mit einer Herkunftsgeschichte versehen sind.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false