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Kultur: Später Wirbel um Wiener NS-Kunstraub US-Supreme Court lässt Klage gegen Österreich zu

Seit 50 Jahren gehören sie zu den Glanzlichtern der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere: sechs Gemälde von Gustav Klimt, davon drei aus der Sammlung Bloch-Bauer. Nun holt die Vergangenheit das Wiener Museum ein.

Seit 50 Jahren gehören sie zu den Glanzlichtern der Österreichischen Galerie im Oberen Belvedere: sechs Gemälde von Gustav Klimt, davon drei aus der Sammlung Bloch-Bauer. Nun holt die Vergangenheit das Wiener Museum ein. Am Montag hat der Oberste Gerichtshof der USA entschieden, dass die seit 2001 vor US-Gerichten anhängige Klage Maria Altmanns, der 88-jährigen Nichte von Ferdinand und Adele Bloch-Bauer, gegen die Republik Österreich auf Herausgabe der Klimt-Bilder zulässig ist. Der „Foreign States Immunity Act“ von 1976 wird vom Supreme Court in Umkehrung der bisherigen Rechtsprechung rückwirkend, also auch auf die NS-Zeit, angewendet. Die Folgen dieser Gerichtsentscheidung sind überhaupt nicht abzusehen; von der Durchsetzbarkeit gegenüber souveränen Drittstaaten ganz zu schweigen.

Der Fall Bloch-Bauer indessen ist mittlerweile von dem Publizisten und Verleger Hubertus Czernin hervorragend aufgearbeitet worden (Die Fälschung. Der Fall Bloch-Bauer. Czernin Verlag, Wien 1999, 2 Bde., 28,95 €). Er muss als Musterbeispiel für den verfehlten Umgang Österreichs mit seiner NS-Vergangenheit gelten. Das Ehepaar Bloch-Bauer zählte zu Beginn des 20. Jahrhunderts zur Wiener Großbourgeoisie. Adele Bauer (1881– 1925) wurde zur wichtigsten Förderin des Malers Gustav Klimt (1862 – 1918). In ihrem Salon – in dem Franz Werfel und Alma Mahler, Richard Strauss und Stefan Zweig verkehrten – hingen die beiden Porträts, die Klimt von seiner Mäzenin geschaffen hatte, und vier Landschaften – jene sechs Bilder, um deren Herausgabe die Nichte kämpft, davon drei seitens der Österreichischen Galerie.

Vor ihrem frühen Tod versprach Adele Bloch-Bauer die Klimt-Gemälde dem Museum, verfügte aber zugleich, die Übergabe erst nach dem Tod ihres Mannes zu vollziehen. Ein rechtswirksames Testament gibt es nicht, sondern lediglich die Zusage ihres Mannes, entsprechend zu verfahren. So blieben die Bilder in der Wohnung – wo sie nach dem „Anschluss“ Österreichs von der Gestapo „sichergestellt“ wurden.

Ferdinand Bloch-Bauer starb wenige Monate nach Kriegsende 1945 im Schweizer Exil. Die damals in Kanada lebenden Erbberechtigten versuchten, die Kunstsammlung Bloch-Bauer aus Wien herauszuholen, was von den Behörden nach Kräften behindert wurde. Als Bauernopfer mussten die Klimt-Bilder herhalten. Nur gegen ihre vorgebliche „Schenkung“ an die Österreichische Galerie wurde die erforderliche Ausfuhrgenehmigung für die übrigen Kunstwerke erteilt.

Auf dieser Sachlage beruht die Klage Maria Altmanns. Während sich die Österreichische Galerie auf die bekannte Absichtserklärung Adele Bloch-Bauers beruft, verweist Maria Altmann auf den NS-verfolgungsbedingten Vermögensentzug und die unsauberen Handlungen in den späten Vierzigerjahren. Nach den Grundsätzen, die sich Österreich mit dem Restitutionsgesetz von 1999 spät, aber immerhin gegeben hat, kann der Fall Bloch-Bauer wohl kaum im Schwebezustand verbleiben.

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