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Hans Barlach am Donnerstag im Frankfurter Landgericht.

© dpa-bildfunk

Suhrkamp-Streit: In Eile

Barlach bereitet eine Zahlung in der Schweiz vor, der Insolvenzplan ist vom Gericht zugelassen worden, und die Suhrkamp AG nimmt erste Formen an. Hans Barlach aber gibt nicht auf.

In der Suhrkamp-Streitsache war diese Woche mal wieder richtig elektrisierend. Zuerst wurde bekannt, dass Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts nun endgültig und sofort einen Betrag von umgerechnet 5,4 Millionen Euro zu zahlen habe, den er dem Schweizer Unternehmer Andreas Reinhart für die von diesem 2007 verkauften Suhrkamp-Anteile schuldet. Dann erklärte Barlachs Anwalt Carl Ulrich Mayer der „dpa“, dass das kein Problem sei und auf „Barlachs Engagement“ (!) bei Suhrkamp keinen Einfluss habe: „Wir sind mit Herrn Reinhart im Gespräch und bereiten die Zahlung vor“.

Unterdessen verschickte der Suhrkamp Verlag die Mitteilung, dass das Landgericht Berlin-Charlottenburg den Insolvenzplan des Verlags zugelassen und man zudem für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG die Aufsichtsratsmitglieder benannt habe, als da wären Suhrkamp-Autor Hans Magnus Enzensberger, der einstige FDP-Innenminister Gerhart Baum sowie Marie Warburg, Ärztin und Ehefrau des einstigen Kulturstaatsministers Michael Naumann.

Die Gläubigerversammlung stimmt im Oktober über den Insolvenzplan ab

Außerdem, und damit wird die vom Charlottenburger Landgericht sowieso erwartete Zustimmung zum Insolvenzplan erst interessant, ist am Dienstag vom Frankfurter Oberlandesgericht auch der Berufung der Familienstiftung stattgegeben worden, die sofortige Vollstreckung einer vom Frankfurter Landgericht angeordneten Einstweiligen Verfügung aufzuheben. Diese sah vor, dass die Familienstiftung ihre Gewinnforderung der Jahre 2010 und 2011 hintanstelle – was die Zulässigkeit des Insolvenzverfahrens infrage gestellt hätte. Ob die Verfügung ultimativ rechtens ist, wird allerdings noch verhandelt werden – nur vollstreckt werden muss sie eben nicht mehr sofort.

Einiges deutet auf den Suhrkamp Verlag in einer neuen Gesellschaftsform hin – so denn die Gläubigerversammlung, in der auch Barlach sitzt, im Oktober dem Insolvenzplan zustimmt. So denn die Einstweilige Verfügung des Frankfurter Landgerichtes wieder einkassiert wird. Und so Barlach auch mit seinem in Frankfurt eingereichten Eilantrag nicht durchkommt, die Umwandlung in eine AG untersagen und der Familienstiftung verbieten zu lassen, auf der Gläubigerversammlung für den Sanierungsplan zu stimmen. Über diesen Eilantrag wird am kommenden Dienstag entschieden.

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