zum Hauptinhalt

Kultur: Zuwanderung: Hauptsache Streit

Zunächst bleibt es dabei: Dieses Gesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. So steht es in Paragraph 1 des geplanten Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches das bisher geltende Ausländergesetz (AuslG) ersetzen soll.

Zunächst bleibt es dabei: Dieses Gesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Förderung der Integration von Ausländern im Bundesgebiet. So steht es in Paragraph 1 des geplanten Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), welches das bisher geltende Ausländergesetz (AuslG) ersetzen soll. Otto Schily hatte der Union angeboten, das Wort Begrenzung in die Formulierung aufzunehmen. Aber dies reicht ihr nicht.

Die Unionsmehrheit im Innenausschuss des Bundesrats hat den aktuellen Forderungskatalog der Opposition aufgestellt. Die wichtigsten Punkte: Die Zuwanderung im so genannten Auswahlverfahren soll ganz gestrichen werden, während es im Regelverfahren nicht mehr nur auf regionale Bedürfnisse des Arbeitsmarkts ankommen soll. Die Länder sollen eigene Befugnisse zur Rechtsetzung in diesem Bereich bekommen. Gestrichen werden soll auch die Aufenthaltserlaubnis für nichtstaatlich und geschlechtsspezifisch Verfolgte, zudem "sollen" Abschiebeverbote etwa aus humanitären Gründen nicht mehr zu einem Bleiberecht führen, sondern dies soll in das Ermessen der Behörde gestellt werden ("kann"). Nachziehende Kinder bekommen nur ein Aufenthaltsrecht bis zum Alter von zehn statt wie geplant 14 Jahren. Alle Forderungen fallen eigenem Bekunden nach unter das Ziel, die Aufnahmebereitschaft der Bundesrepublik, den Arbeitsmarkt und nationale Interessen sowie die nationale Identität stärker zu berücksichtigen.

Das Auswahlverfahren nach dem bisherigen Entwurf ist eine der zentralen Neuerungen im deutschen Ausländerrecht und neben der Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte (beispielsweise Wissenschaftler) der einzige Weg für Arbeitsmigranten nach Deutschland, der nicht unmittelbar an den Arbeitsmarkt gekoppelt ist. Es dient dem Entwurf zufolge der Zuwanderung "qualifizierter Erwerbspersonen", von denen ein "Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung" sowie die "Integration in die Lebensverhältnisse" in Deutschland zu erwarten ist. Als Mindestvoraussetzungen sind neben Gesundheit und "gutem Leumund" auch die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts sowie eine Berufsausbildung nachzuweisen. Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem. Die Union lehnt diesen Zugang ab, weil kein Bedarf bestehe und die Missbrauchsgefahr zu groß sei. Das Innenministerium geht ohnedies davon aus, dass die Option "zunächst nur einer begrenzen Anzahl von Zuwanderern offen stehen wird".

Schwieriger als bei der Arbeitsmigration dürften sich die Parteien beim neuen Flüchtlingsschutz einigen. Während die Union auf dem Status quo beharrt, will Otto Schily mit den neuen Vorschriften auch geschlechtsspezifisch und nichtstaatlich Verfolgten ein stabiles Aufenthaltsrecht verschaffen, das ihnen außerdem Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Hier kam bislang nur eine "Duldung" in Frage, die nach Schilys Plänen aber ganz abgeschafft werden soll. Die Unionsländer halten die auf Wunsch der Grünen erfolgte neue Regelung für "völkerrechtlich nicht geboten" und "zuwanderungspolitisch verfehlt".

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false