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Verfassungsbeschwerde: Warum die Vorratsdatenspeicherung uns bedroht

Wie gefährlich ist eigentlich tatsächlich die massenhafte Speicherung persönlicher Daten? Die Antwort gibt der Chaos Computer Club in einem Gutachten für das Verfassungsgericht: Vorratsdaten verletzen Grundrechte, zerstören Freiheit und machen Handys zu "Ortungswanzen".

Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist zuletzt etwas untergegangen, beendet aber ist die Diskussion noch lange nicht. Sind doch beim Bundesverfassungsgericht drei Verfassungsbeschwerden gegen die Praxis anhängig, die in diesem Sommer entschieden werden sollen.

Hoffentlich zugunsten der Kläger, wie der Chaos Computer Club (CCC) findet. "Verbindungsdaten können aussagekräftiger als Inhaltsdaten sein, nicht zuletzt deshalb, weil sie automatisiert analysierbar sind", steht in einem Gutachten, das der CCC auf Wunsch des Gerichts ausgearbeitet hat und das seit heute öffentlich einzusehen ist. Im Klartext heißt das: Oftmals ist es aufschlussreicher zu erfahren, wer wann und mit wem telefoniert oder gemailt hat, als den Inhalt des Gesprächs selbst zu belauschen.

Auf rund 60 Seiten beschreiben die Autoren des CCC, was Vorratsdatenspeicherung eigentlich bedeutet, wie sie technisch umgesetzt wird und welche Auswirkungen das auf unser Leben hat. So könne man mithilfe der Verbindungsdaten "ein aussagekräftiges Bild über jeden Einzelnen" zeichnen. Bedenklich sei, dass ein Instrument, das eigentlich allein für das Militär und die Geheimdienste geschaffen wurde, nun zu einem ganz normalen Instrument der Polizei gehören und flächendeckend eingesetzt werden solle, schreiben die Autoren. "Die Auslegung der Schnittstellen macht deutlich, dass eine Verwendung als standardmäßiges Ermittlungswerkzeug auch in geringfügigen Fällen geplant ist."

Was aber lässt sich nun aus den Daten ablesen, die alle Telekommunikationsfirmen seit dem 1. Januar 2008 sechs Monate lang speichern müssen? Dem Gutachten zufolge eine Menge. So seien sie hervorragend geeignet, um Beziehungsgeflechte zu offenbaren, egal ob im Büro, in Freundeskreisen oder innerhalb einer Familie. Problemlos ließen sich diejenigen identifizieren, die für das Funktionieren einer Gruppe wichtig seien, auch wenn dies den Mitgliedern der Gruppe gar nicht nicht bewusst sei. Durch die Analyse des sozialen Netzes entstehe sogar "ein genaueres Bild des Funktionierens von Gruppen, als dies durch eine Beobachtung ihrer Aktivitäten möglich wäre".

Mithilfe der Daten können nach Ansicht des CCC auch "Bewegungsprofile" erstellt werden. Diese geben Aufschluss über unsere Handlungsmuster, etwa darüber, in welchen Regionen oder in welchen Kreisen wir uns aufhalten. Verknüpft mit anderen Daten, wie jene von unseren Bankkarten, Stadtplänen oder öffentlichen Informationen, ließe sich hieraus viel lernen. Sind einmal die Muster unseres Handels bekannt, können die Daten dazu genutzt werden, um Abweichungen hiervon festzustellen. Zum Beispiel, ob jemand neue Kontakte unterhält oder sich an neuen Orten trifft.

Zwar sind solche Profile gesetzlich verboten. Die verwendete Technik mache sie aber problemlos möglich, warnen die Autoren des Gutachtens. Wörtlich schreibt der CCC: "Auffällig an den technischen Standards ist, dass sie auf große Abfragevolumina und eine große Zahl von Bedarfsträgern optimiert sind." Diese "Auslegung auf den Massenbetrieb" widerspreche der Idee des Gesetzes, Vorratsdaten nur in besonderen Fällen und nur sehr gezielt zu verwenden.

Besonders verwundert zeigt sich das Chaos Club darüber, dass die sogenannte "Stille SMS" nicht von der Speicherpflicht ausgenommen wurde. Dabei handelt es sich um eine SMS, die ursprünglich von den Telefonfirmen zur Wartung gedacht war, etwa um Einstellungen an ein Handy zu übermitteln. Sie funktioniert wie eine normale SMS, ihr Empfang allerdings wird nicht angezeigt und ist für den Nutzer nicht erkennbar. Das Handy kommuniziert jedoch ganz normal mit seiner Funkzelle, hinterlässt also Ort und Zeitpunkt des Empfangs. "Somit wird das Mobiltelefon durch das Ausnutzen 'Stiller SMS' zu einer 'Ortungswanze' – hinter dem Rücken und in der Regel gegen den Willen des Überwachten", heißt es in dem Gutachten.

Längst werden diese heimlichen Nachrichten von der Polizei und den Diensten eingesetzt, auch wenn sie laut CCC "das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Systemen" verletzen, ein Recht, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Onlinedurchsuchung neu geschaffen hat.

Frank Rieger, Mitinhaber einer Firma für verschlüsselte Kommunikationsgeräte und Mitautor der Studie, erklärt dazu: "Durch die ungebremste Aufzeichnung der digitalen Spuren wird das Mobiltelefon mehr und mehr zu einer Ortungswanze, sofern dem speicherwütigen Staat nicht Einhalt geboten wird. Sollte die Vorratsdatenspeicherung vor Gericht Bestand haben, bedeutet das praktisch ein Ende der Freiheit, unbeobachtet und ungestört zu leben."

Noch größer werden die Bedenken der Autoren, wenn sie über die Zukunft der Datenanalyse schreiben. Immer kleiner würden die Funkzellen und damit immer genauer die Bestimmung von Standorten. Immer besser seien die mathematischen Verfahren zur Auswertung und damit immer genauer die Aussagen über die Lebenssituationen der Bürger. Immer mehr Dienste funktionieren via Handy, weshalb immer mehr Daten über Gesundheitszustand, Einkäufe oder politische Gesinnung anfielen. Der CCC fordert als Konsequenz, es müsse "unbedingt vermieden werden", die Telekommunikationsfirmen zur Speicherung aller Verbindungsdaten zu verpflichten.

Dazu wird es wohl nicht kommen. Zwar haben die Verfassungsrichter bereits im März 2008 mit einer überraschenden und ungewöhnlichen einstweiligen Anordnung das Gesetz eingeschränkt. Doch ging es dabei nicht um die Sammlung und Speicherung. Verfügt wurde nur, dass zur Verwendung der Daten die Genehmigung eines Ermittlungsrichters notwendig sei und dass er diese nur bei schweren Straftaten erteilen darf. Außerdem müssen die Behörden nun nachweisen, dass sie mit anderen Ermittlungsmethoden nicht weiterkommen. Es gilt daher als unwahrscheinlich, dass die Vorratsdatenspeicherung gestoppt wird.

Den CCC wird es angesichts dieser Aussicht gruseln, heißt es doch in dem Gutachten: "Dank ihr (der Vorratsdatenspeicherung) kann ein nahezu vollständiges Profil der Persönlichkeit eines Betroffenen erstellt und über die Zeit fortentwickelt werden. (...) Änderungen im Verhalten werden unmittelbar in den Vorratsdaten sichtbar und automatisiert detektierbar."

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