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Musikindustrie: Unter Piraten

Ganz oben auf der Homepage des Bundesverbandes Musikindustrie steht eine Uhr, die sich ungewöhnlich schnell dreht. Mit ihr werden die „Illegalen Downloads seit dem 01.01.2009“ angezeigt. Stand Montag 17 Uhr: 46 Millionen, 404 Tausend, 100.

Jede Sekunde kommen zehn weitere illegale Downloads hinzu. Ganz anhalten lässt sich diese Uhr vermutlich nie. Doch die Musikindustrie und mit ihr die Film- und die Spielewirtschaft hoffen, dass sie durch den seit einer Woche in Stockholm stattfindenden Prozess gegen die Betreiber der Internet-Tauschbörse „The Pirate Bay“ zumindest verlangsamt wird.

Allzu große Erwartungen, dass sich der Prozess in Schweden auf Deutschland auswirkt, sind allerdings fehl am Platz. Das meint jedenfalls der Berliner Anwalt Martin Schirmbacher. Der Prozess wird zwar von einem großen Medieninteresse begleitet, im Fokus stünden dieses Mal jedoch nicht die Nutzer, sondern die Betreiber des „Piraten“-Servers, die mit dem Bereitstellen der Verweise zu den Musikstücken, Filmen und Programmen viel Geld verdient hätten. Selbst wenn sie verurteilt würden, müssten sie sich nur einen neuen Standort für ihren Server suchen, so Schirmbacher, der Partner der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Härting ist.

Das Hauptproblem beim Urheberrechtsschutz liegt nach Einschätzung des Anwalts für IT-Recht nach wie vor im mangelnden Unrechtsbewusstsein bei den überwiegend jungen Nutzern der Filesharing-Netzwerke. „Erst wenn es sich bei den Kids auf dem Schulhof herumgesprochen hat, dass die illegale Tauschbörsennutzung erhebliche Zahlungen nach sich ziehen kann, wird sich die Situation grundlegend ändern“, sagt der Anwalt.

Für Medienindustrie und Tauschbörsennutzer hat der Pirate-Bay-Prozess dennoch eine herausragende Bedeutung, wie die Studie eines niederländischen Wissenschaftlers von der Technischen Universität Delft unterstreicht. Sein Ergebnis: An jedem zweiten Download über ein Bittorrent-Netzwerk waren die schwedischen Server von „Pirate Bay“ beteiligt. Das Aus für die „Piratenbucht“ könnte nach seiner Einschätzung zu einer Überlastung der verbleibenden Systeme und somit zum Zusammenbruch des gesamten Netzwerkes führen.

Ob die schwedische Justiz dies durchsetzen kann, ist bei dem bis zum 3. März anberaumten Prozess allerdings fraglich. Bereits am zweiten Prozesstag musste Staatsanwalt Hakan Roswall den Vorwurf der Mittäterschaft bei der Vervielfältigung urheberrechtlich geschützten Materials zurückziehen. Bestehen blieb der nicht minder erhebliche Vorwurf der Komplizenschaft bei der Bereitstellung von Raubkopien. Den Angeklagten drohen zwei Jahre Haft und 110 000 Euro Strafe. Zusätzlich könnten zivilrechtliche Schadenersatzansprüche in Höhe von zehn Millionen Euro auf sie zukommen.

Die „Piraten“ sind sich keiner Schuld bewusst. Ihre Argumentation: Wir stellen nur eine Suchmaschine bereit, was die Nutzer mit den Ergebnissen anstellen, liege nicht in unserer Verantwortung. Der Staatsanwalt sieht das freilich anders. „Es ist das klassische Beispiel für Beihilfe, wenn man als Mittelsmann zwischen Gesetzesbrechern fungiert – gleichgültig, ob in der physischen oder der virtuellen Welt“, hatte er während der Vorbereitung des Prozesses erklärt.

Relevanter für das Tagesgeschäft der deutschen Musikindustrie ist ohnedies das verschärfte Urheberrecht, das im September 2008 in Kraft trat. Damit können die Rechteinhaber zivilrechtliche Ansprüche bei Verstößen leichter geltend machen. Allerdings müssen sie zuvor von den Providern die Namen und Anschriften der Rechteverletzer erfahren. Laut Musikindustrie wurden allein im Jahr 2007 in Deutschland über 300 Millionen Songs illegal aus dem Internet heruntergeladen.

Der Musikindustrie-Verband ist erfreut darüber, dass einige Gerichte die Hürden für die Herausgabe der Nutzerdaten offensichtlich eher tiefer als höher ansetzen. Ein Album oder ein Hörbuch hätten in einigen Fällen bereits ausgereicht, dass Gerichte einen Missbrauch in „gewerblichem Ausmaß“ erkannt haben. Für das Landgericht Oldenburg sei bereits die Nutzung einer Tauschbörse ein ausreichendes Indiz gewesen, um nicht mehr von einer „privaten“ Nutzung auszugehen. Anwalt Schirmbacher ist jedoch skeptisch, ob diese Einschätzungen Bestand haben werden. Erst eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs könne hier Klarheit schaffen. Kurt Sagatz

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