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Den Verfassungsschutz aufzulösen fordert auch dieser Demonstrant in Kassel.

© dapd

"Scheinseriöser Unsinn": Schafft den Verfassungsschutz ab!

Der Verfassungsschutz ist ineffizient, blind und demokratiegefährdend, sagen die Politikwissenschaftler Peter Grottian und Wolf-Dieter Narr. Sie plädieren deshalb für seine Abschaffung.

Im Umkreis der Mordgruppe aus Thüringen, die sich vom national bornierten Heimatkuchen nährte, wurden in diesen Wochen und Monaten das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz kritisiert. Sie hätten sich über Jahrzehnte als unfähig erwiesen, genügend Informationen über jene Brauanstalten reaktionärer nationaler Gewalt zu sammeln. Damit sei es nicht dazu gekommen, die mörderischen Gewalttaten zu verhindern.

Wie zumeist reagierten die zuständigen Instanzen bis hin zu Bundesregierung und Bundestag zum einen mit Schock- und Trauerbekundungen. Als sei in der Bundesrepublik der Schoß nicht kräftig noch, aus dem diese Gewalt kroch. Zum anderen werden Kommissionen geschaffen und Sonderermittler eingesetzt. Schließlich wird institutionell, möglicherweise auch rechtlich reagiert, um die präventiven und repressiven Kapazitäten der dafür zahlreich auserkorenen Instanzen zu erhöhen. (Fast) kein Gedanke daran, die sozialen Orte zu erkunden, die solche nationalen, gewaltträchtigen Fixierungen begünstigen, kein Gedanke wie sie demokratisch zurückgewonnen werden könnten. Nähme man die Grundrechte und das Demokratiegebot ernst, käme es vielmehr darauf an, die Bedingungen von rechten Ressentiments und Gewalt trockenzulegen.

Von ihrem Anfang an haben die führenden Instanzen der Bundesrepublik und ihre Vertreter verkannt, dass Demokratie und demgemäßes Verhalten der Bürgerinnen und Bürger gelernt und geübt werden, indem sie praktiziert werden – learning by doing. Stattdessen hob man schon im Parlamentarischen Rat, 1948/49, damit an – und setzte dies im „heißen“ Kalten Krieg mit seinem westdeutsch-ideologischen Antikommunismus fort –, Demokratie dadurch zu schützen, dass man sie einschränkt. Als könne man Bürgerinnen und Bürger im Helldunkel eines öffentlichen Geheimdienstes, genannt Verfassungsschutz, also mit undemokratischen Mitteln demokratisch machen.

Bis zum Bundesverfassungsgericht reicht die Fixierung auf das Verfassungskürzel, wahrhaft: eine drastisch verkürzte Demokratie, die „freiheitliche demokratische Grundordnung“. Dieses verkürzte Demokratie- und Freiheitsverständnis, das auf „Feinde“ fixiert ist, hat die Innenpolitik der BRD von Anfang an feindlich aufgeladen. Nach St. Just, dem Jakobiner der Französischen Revolution: „Keine Freiheit den Feinden der Freiheit!“ Die Hoffnung trog, dass die Wandel durch Dialog betreibende Ostpolitik, spätestens aber die Wiedervereinigung einen entkrampfenden Demokratisierungsschub bewirken könnten. Statt politische Beteiligung zu mehren, wuchsen die diskriminierenden, Meinungsfreiheit und Öffentlichkeit lähmenden Kompetenzen des administrativen „Verfassungsschutzes“ Zug um Zug.

Wir, inzwischen selbst bemooste Karpfen, haben am eigenen Leib und im Kopf gespürt, vom „Verfassungsschutz“ über Jahre überwacht worden zu sein. Der eine (Narr) wurde wegen „radikal-demokratischer Erkenntnisse“ nicht auf einen Lehrstuhl an der TU Hannover berufen, obwohl die „Erkenntnisse“ eines radikalen Demokraten doch sehr würdig waren. Der andere (Grottian) wurde über fünf Jahre vom Berliner „Verfassungsschutz“ wegen seiner Skandalisierung des Berliner Bankenskandals, ein Heiligtum des Kapitalismus, überwacht. An Hand der ausnahmsweise auszugsweise zugänglichen Akten des „Verfassungsschutzes“ ging unfreiwillig hervor: dass die Orthografie der Beobachter und ihre Beobachtungen unter aller Sau von Wahrheitsgehalten aufgeschrieben waren. Bewusst dramatisierend verfasst, völlig unfähig zu begreifen, was vor sich ging. Daran zeigte sich, wie bei vielen Observierungen und Einsätzen: selbst nach eigenen Maßstäben ineffizient, strukturell blind, schlicht demokratiegefährdend.

Bürgerüberwachungsbehörde mit magersüchtigem Demokratieverständnis

Das Bundesamt und die Landesämter für Verfassungsschutz sind kein Ausdruck liberaldemokratischen Verfassungsverständnisses. Statt andere freie und gleiche Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, wird der Freiraum der Verfassung mit restriktiven Etiketten eingekastelt. Das gedankenpolizeiliche Schnüffeln und Überprüfen bürokratisch beengten Blicks ist Ausdruck eines Misstrauens gegenüber der eigenen Fähigkeit zu demokratischer Öffentlichkeit und ihren notwendigen Konflikten. Nicht mit verdeckten Ermittlern und meinungspolizeilich repressiven Benotungen, Ausgrenzungen und drohenden Vereins- und vor allem Parteiverboten schafft und erhält man eine kritische bürgerliche Öffentlichkeit.

Erfasste und summierte man die demokratisch grundrechtlichen Kosten des sogenannten administrativenVerfassungsschutzes seit Beginn der 50er Jahre, dann entdeckte man: dieser amtliche, auf einen engen Staatsbegriff fixierte Verfassungsschutz ist geradezu durchgehend kontraproduktiv. Das reicht von den Hunderttausenden von Berufsverbotsverfahren betroffenen Bürgern der 70er Jahre über die peinlichen V-Männer in der NPD, bis zu den brennenden Autos in Berlin und Hamburg, wo der „Verfassungsschutz“ ohne Erkenntnisse seine „Erkenntnisse“ zur „Gefahrendiagnose“ hochjubelte.

Wollte man tatsächlich wissen, was Bürgerinnen und Bürger bewegt, teilweise gewiss sehr problematisch „feindlich“ gegenüber Anderen, AusländerInnen zumal, dann müsste man nicht nur endlich darangehen entgegen dem Integrationsgeschwätze staatsbürgerliche und politisch beteiligte Gleichberechtigung zu schaffen. Das wurde über zwei Generationen versäumt.

Dann müsste man vor allem die Parteien und andere vermittelnde Organisationen demokratisierend dazu instand setzen, zu wissen, was ihre Mitglieder, WählerInnen und Nichtmitglieder umtreibt. Gute WissenschaftlerInnen, JournalistInnen und Initiativen gegen Rechtsextremismus wissen jetzt schon ein Mehrfaches von dem, was der „Verfassungsschutz“ weiß. Es gibt keinen gesellschaftlichen Bedarf an dem scheinseriösen Unsinn, der in der Regel aus der Behörde quillt.

Nein! Die Verfassung einer liberalen Demokratie wird durch eine geheimdienstlich angereicherte, informationelle Bürokratie nicht geschützt. Das verhindert die Kontrolllogik einer Bürgerüberwachungsbehörde mit ihrem magersüchtigen Demokratieverständnis.

Ja! Wem die Verfassung etwas wert ist, vielfach globalisierungsgefährdet wie sie ist, der und die müssen auf eine demokratisierende Fundierung liberaler Demokratie setzen. Sie schützen dann die Verfassung, indem sie stimmenreich und im Andersdenkende nicht ausschließenden Streit tatsächlich mehr Demokratie wagen. Sie trachteten nimmer danach, das Selbstbewusstsein der Bürger und Bürgerinnen zu unterspülen. Wenn doch einmal ein Bundesinnenminister a. D. oder ein Landesinnenminister a. D. erklären könnte, vor welchen Gefahren des Extremismus der „Verfassungsschutz“ das Volk gerettet hätte, dann könnten wir streiten.

Aber die Schilys, Schäubles, Zimmermanns, Körtings und Becksteins könnten vermutlich nicht eine wirkliche, essenzielle Rettung aus einer Gefährdung der Republik nennen, die nicht die Polizei, sondern der „Verfassungsschutz“ zuvörderst auf sein Konto buchen könnte. Der „Verfassungsschutz“ und eine lebendige, angstfrei, selbstbewusste Demokratie passen nicht zusammen. Der „Verfassungsschutz“ ist wegen demokratischer Unfähigkeit abzuschaffen. Fürsorglich, wie wir sind, soll die Hälfte des Personals der Polizei zugeschlagen und die andere Hälfte zu Steuerfahndern weiterqualifiziert werden.

Wolf-Dieter Narr und Peter Grottian sind emeritierte Politikwissenschaftler an der Freien Universität.

Wolf-Dieter Narr, Peter Grottian

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