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Zwei Richter wollten sich nicht mit dem Mehrheitsvotum ihrer Kollegen zur Bundestagsauflösung abfinden: Hans-Joachim Jentsch und Gertrude Lübbe-Wolff. Allerdings gab Jentsch ein gegenteiliges Minderheitsvotum ab, während die Richterin nur eine abweichende Meinung vortrug, was die Begründung der Entscheidung betrifft.

Von Albert Funk

Gibt es etwa Bundesländer, die Schwächen ihrer Schulen noch immer in Nebel hüllen wollen? Viel zu lange hat Deutschland sich vor Schulleistungsvergleichen gedrückt.