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Ariane Friedrich: Die Sportlerin und der Stalker

Die Hochspringerin Ariane Friedrich stellt auf ihrer Facebook-Seite einen Mann bloß, der sich ihr entblößt hatte. Doch auch für das Internet gelten Umgangsformen – dieselben nämlich wie offline.

Schreib’ mal wieder, so warb einst die Post. Niemand konnte ahnen, welchen Erfolg sie mit dem Slogan Jahre später haben würde. Unter uns mögen Dichter und Denker sein, vor allem aber sind wir ein Volk von Textern geworden. Publizieren, früher ein Privileg, ist heute Jedermannsrecht. Und sagte man früher, Papier sei geduldig, so ist der globale Netzspeicher noch geduldiger. Er nimmt alles. Und vergisst nichts.

Ein abschätziger Spruch über die FDP, der in weiland Herbert Wehners Zeiten zur Politfolklore gehört hätte – auf Facebook gepostet, reicht es für die Kündigung eines Spitzenbeamten. Nursodahergesagtes über den Aufstieg der Piraten, schon wird aus einem netten Parteifunktionär ein hässlicher Halbnazi. Man erinnert sich auch an Christian Wulff, der als erster Präsident der deutschen Geschichte einen armen User wegen Verunglimpfung verfolgen ließ.

Es scheint alles sehr wichtig zu sein, dort im Netz. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Wer sich ins Netz begibt, kommt darin vor. Die Folgen können vergleichbar tragisch sein. Wer schreibt, wird schnell abgeschrieben. Jüngstes Opfer ist Hochspringerin Ariane Friedrich, die auf ihrer Facebook-Seite einen Mann bloßstellte, der sich zuvor per Fotodatei entblößt hatte. Ich ziehe dich aus, wie du mich ausziehen willst. Man outet einander um die Wette. Wer ist Opfer? Wer Täter? Möglich, dass Staatsanwälte gegen den Mann ermitteln. Möglich, dass er Frau Friedrich verklagt. Möglich, dass sie, die auch Polizeikommissarin ist, ihre Dienstpflichten verletzte.

Technisch hat das Internet ein Plateau erklommen; Facebook ist keine Innovation, sondern nur eine Marke. Von hier aus geht es wenig höher, es geht nur immer schneller. Rechtlich stecken wir in der Phase der Klärung, aber die wichtigste Formel hat sich schon herausgebildet. Was offline erlaubt ist, darf auch online möglich sein.

Wenn eine erfolgreiche Sportlerin also einen – möglicherweise strafbaren – Drecksbrief eines gestörten Verehrers erhält, darf sie Absendernamen und -wohnsitz dann auf Flugblättern verteilen und via Fernsehen und Radio in die Welt posaunen? Wohl eher nicht. Selbst (Straf-)Täter genießen Persönlichkeitsschutz, auch wenn das häufig vergessen wird. Zweimal Unrecht ergibt noch kein Recht.

Für solche Abwägung muss man keine Gesetze bemühen, Vernunft würde genügen. Womit nach geklärten und halb geklärten die dringendste Netzfrage anzusprechen wäre, die kulturelle. Von „Selbstjustiz“ zu reden, wäre hier ein Ton zu schrill. Aber ein gutes Vorbild gibt Ariane Friedrich nicht ab, als Sportlerin nicht, als Polizistin nicht und auch als Mitverfasserin des Menschheitswerks Internet nicht.

Es geht um Respekt – auch jenen gegenüber, die ihn vermissen lassen. Um Abstand und Anstand, in der Sprache, der Haltung, in Fragen der Privatheit und Anonymität. Öffentlichkeit fordert Verantwortung, die, wenn sie es wollen, auch Prominente auf Facebook vorleben können. Wenn sie die Kraft und die Zeit haben, die das kostet. In anderen Fällen heißt es sonst besser: Schweig’ mal wieder.

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