zum Hauptinhalt

Berlin: Beträume für Muslime haben in Schulen nichts zu suchen

Wenn Richter rückwärts richten: In Berlin sind viele stolz auf den atheistischen Touch der Stadt. Doch jetzt wollen Verwaltungsrichter, dass ein muslimischer Gymnasiast in der Schule beten darf, wie es ihm sein Glaube befiehlt.

In Berlin haben viele die Bayern verspottet, als die mit dem Anti-Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts haderten und eine Sonderregelung fanden, um Kruzifixe unter bestimmten Umständen in den Schulen aufhängen zu können. Die Bayern, so schien es, brauchten etwas länger, um in der aufgeklärten Gegenwart anzukommen, in der Gott eine diskrete Privatsache ist.

Jetzt wollen Berliner Verwaltungsrichter, dass ein muslimischer Gymnasiast in der Schule beten darf, wie es ihm sein Glaube befiehlt. Und nicht nur das: Damit die Schule ihrer Pflicht zur Neutralität in religiösen Angelegenheiten genügt, muss sie dem Schüler und seinen Glaubensbrüdern Zutritt zu einem „nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich des Schulgeländes“ verschaffen.

Wenn nicht ein Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss kassiert, wird es an Berliner Schulen Beträume für muslimische Kinder und Jugendliche geben. Wenn dieses Denken Schule macht, werden wohl die Stundenpläne neu getaktet werden müssen. Eine erstaunliche Entwicklung – aber keine wünschenswerte.

Immer wieder hat es in den vergangenen Jahren wichtige politische und rechtliche Streitereien über den Umgang mit religiösen Fragen gegeben. Nach dem Streit um die Kreuze kam der um die Lehrerin, die mit dem Kopftuch unterrichten und nach dem Recht dieses in Glaubensdingen neutralen Staates verbeamtet werden wollte. Gerade im Kopftuchstreit hat der Berliner Senat eine unaufgeregt-kluge Regelung gefunden: Er fordert Neutralität im Umgang mit religiösen Symbolen von den Angehörigen aller Konfessionen. Das hat in einem früher mal christlichen Land etwas Geschichtsvergessenes – aber nur so kann eine liberale, freie Gesellschaft funktionieren: Freiheit auch als Freiheit von der Belästigung durch religiöse Symbole.

Die Berliner Verwaltungsrichter haben sich mit ihrer Gebetsentscheidung gegen diese Entwicklung gestellt. Sie berufen sich auf das Grundgesetz und die „Freiheit des Glaubens“ – und missachten den Artikel 3 der Verfassung, in dem es heißt, niemand dürfe wegen seiner religiösen Anschauung benachteiligt „oder bevorzugt“ werden. Was dem muslimischen Gymnasiasten Recht ist, dürfte muslimischen Protokollführerinnen bei Gericht, Polizisten, Kindergärtnerinnen oder Lehrern billig sein. Schau’n mer mal, wozu das gut ist.

Auf dem langen Weg zur integrierten, aufgeklärten Gesellschaft war der Punkt erreicht, an dem die sogenannte Mehrheitsgesellschaft erkannte, dass sie etwa in den Aufwendungen für Bildung erhebliche Vorleistungen erbringen muss. Dafür kann und muss sie von den Einwanderern erwarten, dass sie sich auf die offene Gesellschaft einlassen. So will die Islamkonferenz an diesem Donnerstag über islamischen Religionsunterricht diskutieren. Das würde die Integration voranbringen. Aber wer eine öffentliche Schule besucht, sollte davon ausgehen, dass die Schule neutral ist. Sonst ist er auf der falschen Schule.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false