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Bombodrom: Verlorene Schlacht

Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat der Bundeswehr untersagt, den früheren Sowjet-Bombenabwurfplatz im Nordwesten Brandenburgs wieder in Betrieb zunehmen.

Über die Idylle um Rheinsberg, Wittstock und die Müritz dürfen weiter keine Kampfjets donnern. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat der Bundeswehr untersagt, den früheren Sowjet-Bombenabwurfplatz im Nordwesten Brandenburgs wieder in Betrieb zunehmen, wogegen die Region seit 15 Jahren fast geschlossen interveniert – erneut mit Erfolg. Das neue Urteil fügt sich nahtlos in die unendliche Geschichte um das „Bombodrom“, die eine von Pleiten, Pech und Pannen der Bundeswehr ist. Sie musste erst von einer Bürgerinitiative zu einem rechtstaatlich sauberen Verfahren gezwungen werden und hat seitdem fast alle Prozesse verloren. Dabei kann man dem Ansatz folgen, die Luftwaffe über einem kaum bevölkerten Landstrich für möglicherweise zunehmende Ernstfall-Einsätze in einer unsicheren Welt zu trainieren. Um so erstaunlicher ist dann, wie wenig juristische Expertise, wie viel schlechtes Handwerk wieder im Spiel war. Es sind Pläne seiner Vorgänger, Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) könnte daher jetzt die Notbremse ziehen. Geht er in die nächste Instanz, wird es seine Niederlage sein. Kluge Militärs und Politiker sollten wissen, wann eine Schlacht verloren ist.

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