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Meinung: Damit müssen sie rechnen

Das war abzusehen: Die Frage, welche Wohnung für Langzeitarbeitslose angemessen ist, wird zu massiven Konflikten zwischen Betroffenen und Behörden führen. Im Kreis Uckermark haben jetzt 3000 Unterstützungsempfänger vom Landratsamt einen ersten Hinweis bekommen.

Das war abzusehen: Die Frage, welche Wohnung für Langzeitarbeitslose angemessen ist, wird zu massiven Konflikten zwischen Betroffenen und Behörden führen. Im Kreis Uckermark haben jetzt 3000 Unterstützungsempfänger vom Landratsamt einen ersten Hinweis bekommen. Sie müssen sich möglicherweise kleinere Wohnungen suchen. Das sorgt auch deshalb für Unruhe, weil die zuständige Behörde erst ab Montag Auskunft geben kann. Von Fingerspitzengefühl zeugt das nicht. Die Berliner Behörden gehen da offensichtlich mit mehr Augenmaß vor. Die verantwortliche Sozialsenatorin hat angekündigt, dass sie die Ermessensspielräume nutzen will. Genau dies aber ist die Aufgabe einer zielorientiert arbeitenden Verwaltung. Geringe Differenzen bei der Größe der Wohnung oder der Höhe der Miete gegenüber den im Gesetz genannten Werten rechtfertigen keinen Umzug. Schließlich können die Empfänger des Arbeitslosengeldes II auch die Erstattung von Umzugskosten verlangen. Außerdem stehen ihnen Zuschüsse bei der Einrichtung einer neuen Wohnung zu. Und wenn der Wohnortwechsel dazu führt, dass Kinder plötzlich weite Schulwege haben, ist auch niemandem gedient. Schließlich will der Staat zwar Geld sparen, aber nicht Arbeitslosigkeit bestrafen. apz

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