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Jost Müller-Neuhof ist rechtspolitischer Korrespondent des Tagesspiegels. Seine Kolumne "Einspruch" erscheint jeden Sonntag auf den Meinungsseiten.

© Kai-Uwe Heinrich

Ein SPRUCH: Wenn Organe versagen

Erfundenes Opfer im NSU-Prozess: Aufs Ganze gesehen, fällt der Beitrag der Nebenklage zur Wahrheitsfindung ohnehin eher gering aus. Ein Kommentar

Ein Kommentar von Jost Müller-Neuhof

Deutsche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind etwas Besonderes. Sie sind Organe der Rechtspflege. Sie haben die Befähigung zum Richteramt und einen Schutzauftrag für die Legalität von Prozessen. Sie haben Sonderrechte gegen Überwachung und Privilegien, um nicht selbst der Strafverfolgung ausgesetzt zu werden. Zugleich bewegen sie sich in einem engen berufsrechtlichen Korsett und können von ihren Kammern diszipliniert werden.

Der Anwalt durfte pro Sitzungstag rund 500 Euro abrechnen

Rechtsanwälte sind lebenswichtige Organe des Rechtsstaatskörpers. Umso schlimmer, wenn es, wie jetzt im NSU-Prozess, zum Organversagen kommt. Ein Anwalt hatte sich, offenbar gegen Geld, ein Opfer vermitteln lassen, und sich als Vertreter der Nebenklage angemeldet. Nun, da die angeblich Geschädigte vernommen werden sollte, stellt sich heraus: Die Frau gibt es wohl gar nicht. Ein Betrug. Womöglich sogar einer des Anwalts, der pro Sitzungstag beim Staat rund 500 Euro abrechnen durfte.

Der Vorsitzende Manfred Götzl hätte frühen Hinweisen nachgehen müssen, kritisieren nicht nur die Verteidiger der Angeklagten Zschäpe. Es gibt den kläglichen Versuch, dem Gericht daraus einen Strick zu drehen. Blanker Unsinn. Die Richter wären in der Luft zerrissen worden, wenn sie im Vorwege die Opfer des NSU mit dem Verdacht überzogen hätten, keine Opfer zu sein. Götzl und seine Beisitzer sind jetzt selbst Opfer geworden. Man kann sie bedauern, aber sollte sie nicht beschuldigen.

Von Justizminister Maas, der sich sonst zu allen justizpolitischen Aufregern mittlerer Größe meldet oder gleich neue Gesetze entwerfen lässt, haben wir nichts gehört. Merkwürdig, denn das Geschehen wirft ein Schlaglicht auf Auswüchse der über Jahre geforderten und geförderten Stärkung von Opferrechten in Strafprozessen. An diesen Reformen ist im Prinzip nichts auszusetzen. Mit rund 11 000 Nebenklagen jährlich aber ist ein Geschäftsfeld entstanden, das „Opferanwälte“ anzieht, die sich mit verhältnismäßig wenig Arbeit öffentlich profilieren wollen. Die Strafprozessordnung erwartet nicht viel vom Nebenklagevertreter. Er kann sich raushalten und den Staatsanwalt den Job machen lassen.

Die Nebenklage bringt, zumal in beachteten Verfahren, Gefühle in den Prozess. Die Gefühle der Opfer. Dass Nebenklagevertreter darüber hinaus Bedeutendes leisten, liest man eigentlich nur in der Presse. Es liegt daran, dass sie oft mit Journalisten kooperieren und ihnen Zugang zu den Akten gewähren. Im Gegensatz zu Verteidigern sind sie oft sehr gesprächig. Aufs Ganze gesehen, fällt ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung jedoch eher gering aus.

Das Organversagen im NSU-Prozess verweist auf mögliche Fehlfunktionen im Organismus. Der Patient sollte unter Beobachtung bleiben.

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