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Scholz

© pa/dpa

Gastkommentar: Eine absurde Hexenjagd

Die von der Deutschen Bahn in den vergangenen Jahren durchgeführten Antikorruptionsmaßnahmen in Gestalt partieller Datenabgleiche zwischen Mitarbeitern und Lieferanten sind in eine absurde Diskussion geraten. Mehdorn und die Bahn müssen endlich verteidigt werden.

Die Deutsche Bahn gehört zu den größten und erfolgreichsten deutschen Unternehmen. Sie wird von Hartmut Mehdorn glänzend geführt und hat in den vergangenen Jahren, gerade nach einigen spektakulären Korruptionsfällen in der Vergangenheit, alles getan, um die Korruption in ihrem Bereich wirksam zu bekämpfen.

Allein in den Jahren 2001 bis 2007 wurden durch die neu strukturierte Compliance-Organisation Rückzahlungen von rund 30 Millionen Euro realisiert. Die Deutsche Bahn hat damit einen maßgebenden Beitrag zur Erfüllung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes aus dem Jahre 1997 geleistet. Jedermann weiß, wie groß die Gefahr der Korruption in der Wirtschaft ist. Nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes aus dem Jahre 2006 ist in Deutschland von einem jährlichen Schaden von 4,3 Milliarden Euro auszugehen, das heißt für jedes Unternehmen von einem Schaden von durchschnittlich 1,04 Millionen Euro.

Naturgemäß ist die Bahn ein besonders gefährdeter Bereich – und deshalb hat die Bahn zu den jetzt so verteufelten Maßnahmen des Datenabgleichs gegriffen. In nahezu abstruser Form wird dies jetzt verketzert, von Schnüffelei und Bespitzelung, ja sogar von Rasterfahndung wird in der Öffentlichkeit gesprochen, obwohl von alledem auch nicht im Entferntesten die Rede sein kann.

Niemand spricht davon, dass die Verantwortlichen der Bahn sich sogar strafbar gemacht hätten, wenn sie nicht zu entsprechend wirksamen Maßnahmen der Korruptionsbekämpfung gegriffen hätten. Jeder, der heute die Bahn und ihre Verantwortlichen kritisiert, muss sich fragen lassen, ob er dort vielleicht einen zweiten Fall Siemens gewollt hätte? Die von der Bahn durchgeführten Datenabgleichungsmaßnahmen haben niemanden in seinem Recht auf Datenschutz oder in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Maßnahmen sind absolut vertraulich und in kontrollierter Form durchgeführt worden, alle nicht verdächtigen Daten sind sofort wieder gelöscht worden. Damit hat die Bahn alle Voraussetzungen auch des Datenschutzes und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gewahrt.

Das Bundesdatenschutzgesetz anerkennt ausdrücklich, dass „das Erheben, Verarbeiten und Nutzen von besonderen Arten personenbezogenener Daten zulässig ist, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt“ (§ 28 Abs. 6 Nr. 3).

Bei der Bekämpfung von Korruption geht es um eine solche „Verteidigung rechtlicher Ansprüche“, oder, noch genauer gesagt: um die Erfüllung der unternehmerischen Pflichten aus dem Korruptionsbekämpfungsgesetz. Niemand kennt einen besseren und auch verhältnismäßigeren Weg als den des Datenabgleichs zwischen Mitarbeitern und Lieferanten, und jedermann weiß, dass solche Maßnahmen nicht nur bei der Deutschen Bahn, sondern auch in vielen anderen Unternehmen, weil unabweisbar, praktiziert werden beziehungsweise praktiziert werden müssen.

Das von der Deutschen Bahn geübte Verfahren ist in jeder Hinsicht rechtmäßig und nicht, wie böswillige Kritiker behaupten, rechtswidrig. Wer den Verantwortlichen der Deutschen Bahn Rechtsverstöße vorwirft, der handelt nicht nur bösgläubig, sondern auch böswillig. Er muss sich fragen lassen, welche wahren Motive ihn tatsächlich bewegen. Geht es darum, Korruption nicht mehr wirksam zu bekämpfen, oder geht es gar darum, ein erfolgreiches deutsches Unternehmen und seinen Vorstandsvorsitzenden zu diskreditieren?

Viel spricht dafür, dass letzteres der Fall ist. Umso mehr ist die Politik, die sich der Problematik inzwischen angenommen hat, gefordert, auch ihrerseits das Nötige zu tun und vor allem die Deutsche Bahn und ihre Verantwortlichen vor solcher Diskreditierung zu schützen.

Der Autor (CDU) ist Staatsrechtler. Von 1988 bis 1989 war er Bundesminister der Verteidigung, von 1998 bis 2001 stellvertretender Landesvorsitzender der CDU Berlin.

Rupert Scholz

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