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Meinung: „Fehlende Mehrheiten sehen anders aus“

Zwei Richter wollten sich nicht mit dem Mehrheitsvotum ihrer Kollegen zur Bundestagsauflösung abfinden: Hans-Joachim Jentsch und Gertrude Lübbe-Wolff. Allerdings gab Jentsch ein gegenteiliges Minderheitsvotum ab, während die Richterin nur eine abweichende Meinung vortrug, was die Begründung der Entscheidung betrifft.

Zwei Richter wollten sich nicht mit dem Mehrheitsvotum ihrer Kollegen zur Bundestagsauflösung abfinden: Hans-Joachim Jentsch und Gertrude Lübbe-Wolff. Allerdings gab Jentsch ein gegenteiliges Minderheitsvotum ab, während die Richterin nur eine abweichende Meinung vortrug, was die Begründung der Entscheidung betrifft. Der 67-jährige Jentsch gilt als der politischste Verfassungsrichter, zumindest was die Karriere anbelangt: Von 1976 bis 1982 war der CDU-Mann Bundestagsabgeordneter, dann OB von Wiesbaden, von 1990 bis 1994 Justizminister in Thüringen. Er hält das Votum seiner Kollegen für falsch, aus drei Gründen: Für die vom Kanzler vorgetragene Ansicht, keine verlässliche Mehrheit zu haben, gebe es keine nachprüfbaren Anhaltspunkte; dem Kanzler werde ein zu großer Spielraum eingeräumt; die „Instrumentalisierung der Vertrauensfrage“ schwäche die Stellung des Parlaments. „Fehlende Mehrheiten sehen anders aus“, sagte der einstige Politikpraktiker. „Sie bedürfen keines ,konstruierten Misstrauens‘.“

Jentschs Votum kam nicht überraschend, er hatte schon vor und während der Verhandlung Unmut anklingen lassen über das von Gerhard Schröder gewählte Verfahren. Seine Position steht im Einklang mit einer konservativen Grundgesetzsicht, die – ausgehend von Weimarer Erfahrungen – die Stabilität der Institutionen betont, in der Kräftebalance der Verfassungsorgane eine Stärke der deutschen Demokratie sieht und daher herbeigeführte Ungleichgewichte missbilligt, zumal wenn sie plebiszitären Charakter haben. Das unterstellt Jentsch dem Kanzler. „Zur Rückkopplung der Regierungspolitik müsse daher das Volk selbst befragt werden. Mit der Ausgestaltung der repräsentativen Demokratie in unserer Verfassung und dem Auftrag des Abgeordneten ist dies nicht vereinbar“, so Jentsch in seinem Sondervotum. Das Gericht erlaube es damit einem Kanzler, „akklamatorisch“ parteiinterne Widerstände zu überwinden.

Auch der Bielefelder Professorin Lübbe-Wolff, links der Mitte anzusiedeln, aber parteilos, war das Urteil ihrer Kollegen nicht geheuer. Sie billigte zwar die Entscheidung im Ergebnis. Doch ihre Kritik an der Begründung war deutlich. Das Gericht baue nur eine „Kontrollfassade“ auf, wobei einerseits der Einschätzungsspielraum des Kanzlers so großzügig bemessen werde, dass er vom Gericht gar nicht mehr nachprüfbar sei. Andererseits bleibe das Gericht aber dabei, Kontrollinstanz zu sein.

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