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Folter-Urteil: Fehler ohne Folgen

Warum lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde von Magnus Gäfgen erst zu, um sie dann ohne Umschweife abzuweisen? Ganz einfach: Die Europarichter misstrauen Deutschland.

Warum lässt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde von Magnus Gäfgen erst zu, um sie dann ohne Umschweife abzuweisen? Ganz einfach: Die Europarichter misstrauen Deutschland. Sie wollen ein für alle Mal klarstellen, dass Polizeifolter, auch in bester Absicht, tabu ist. War das nötig? Oh ja: Die deutsche Justiz ist dem Kindesmörder Gäfgen zwar gerecht geworden, doch die Diskussion, ob im Namen des Guten nicht ein bisschen gefoltert werden dürfte, war da längst bis Straßburg gedrungen. Der Polizeivize Dasch ner, der die Drohung befahl, wurde in Umfragen zum Helden verklärt, Politiker äußerten Verständnis; ein kollektiver Absturz aus Angst vor der Volksseele. Es gab ein wachsweiches Urteil gegen Daschner, ein Deal bis ins Detail. Dass die Staatsanwaltschaft nie ermitteln wollte, wer im Ministerium hinter der Folterdrohung steckt, ist bis heute ein Skandal. Natürlich, Gäfgen soll für seine Tat büßen. Aber ein Gäfgen auf freiem Fuß wäre vielleicht eine heilsame Lehre geworden. Nun sitzt er nur, auch das zeigt das Urteil, weil ihm sein Anwalt damals zu neuen Geständnissen geraten hatte. Blöder Fehler. Glück für Deutschland. neu

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