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Gebetsräume an Schulen: Irrglaube

Zöllner riskiert ein Grundsatzurteil, das er nicht wollen kann. Der Verzicht auf diesen Streit mit Angeboten zu pragmatischen Lösungen – das wäre souverän.

Er hat recht: Der Fall ist bedeutend für Berlin, einer Stadt, in der die nachwachsende Generation stark von Muslimen geprägt ist. Nur der Schluss, den er zieht, ist falsch. Nicht Gerichte sollten den Fall entscheiden, sondern er selbst. Er müsste den Schulen sagen, wie sie mit Betenden umgehen sollten – wenn sich das Problem, außer an einem Weddinger Gymnasium, überhaupt irgendwo stellt. Indem er den Fall weiter der Justiz überlässt, gibt er ihn aus der Hand. Denn dort muss er an der großen verfassungsrechtlichen Elle gemessen werden, die, anders als viele gerade in Berlin irrtümlich glauben, keineswegs strikte Religionsneutralität in öffentlichen Räumen verlangt, schon gar nicht an Schulen. Sonst müssten Lehrer ihren muslimischen Schülern nicht nur das Beten, sondern auch das Kopftuch verbieten können. Zöllner riskiert ein Grundsatzurteil, das er nicht wollen kann. Der Verzicht auf diesen Streit mit Angeboten zu pragmatischen Lösungen – das wäre souverän.

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