zum Hauptinhalt
Demonstrantin gegen den § 219a während einer Kundgebung am Wochenende

© Christian Ditsch/epd

Reform des Paragrafen 219a: Geschafft ist wenigstens ein pragmatischer Schritt

Ein kleiner praktischer Schritt voran ist gemacht. Politisch ist die Einigung auf eine Reform des § 219a einer zurück. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Andrea Dernbach

Mehr war vermutlich nicht drin. Nachdem die SPD vor einem Jahr die Möglichkeit, den Paragrafen 219a ganz abzuschaffen, gleich zweimal ausschlug – die Gründe bleiben ein Rätsel – war klar, dass innerhalb einer GroKo ein politischer Schritt nach vorn nicht mehr möglich sein würde. Geschlechterfragen und Sexualstrafrecht sind nun einmal ideal, um konservatives Tafelsilber fast kostenlos zu putzen. Gerade eine Merkel-Union im Geruch der Sozialdemokratisierung musste die Gelegenheit nutzen.

Geschafft ist nun wenigstens ein pragmatischer Schritt: Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, werden darauf künftig auch öffentlich hinweisen dürfen. Politisch zeigt die Einigung, dass wir auch im Jahre 2019 noch geistig im Kaiserreich stecken.

Wie immer man oder frau die Frage beantwortet, wann menschliches Leben beginnt: Es ist nicht möglich, den Embryo gegen die Frau zu schützen, die ihn in sich trägt – außer indem man sie bevormundet, ihr Mündigkeit abspricht, ihr Tun moralisch abwertet. Wenn man sie schon nicht mehr wie in andern Teilen der Welt drakonisch bestrafen kann. Mag das Patriarchat noch so abgewirtschaftet haben, sein Geist weht weiter. Leider auch in diesem Gesetzentwurf.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false