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Grüne Gentechnik: Im Land von Mais und Honig

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Sieg für die Verbraucher

Es ist ein kleiner Sieg in der zähen Schlacht der Verbraucher gegen genetisch veränderte Lebensmittel: Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Honig, wenn er geringste Mengen Pollen einer nicht als Lebensmittel zugelassenen genetisch veränderten Pflanze enthält, nicht verkauft werden darf. Imker können Schadenersatz von Landwirten verlangen, die einen lediglich als Futtermais zugelassenen Organismus anpflanzen.

Es geht im konkreten Fall um den höchst umstrittenen Mais MON810 des US-Agrarkonzerns Monsanto. Unter dem Druck der Verbraucher sah sich Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) 2009 gezwungen, den Anbau von MON810 in Deutschland zu verbieten. Damals argumentierte sie mit der Gefährdung von Nutzinsekten durch das von der Pflanze erzeugte Insektizid Bt. Die Richter in Luxemburg haben nun klargestellt, dass angesichts der unklaren gesundheitlichen Auswirkungen des genetisch veränderten Maises eine Zulassung als Lebensmittel notwendig wäre, damit mit MON810 verunreinigter Honig noch vermarktet werden dürfte. Mittlerweile haben acht europäische Staaten den Anbau des umstrittenen Maises verboten. Monsanto bemüht sich allerdings um eine Wiederzulassung der Sorte.

Knapp 90 Prozent der Deutschen lehnen die sogenannte grüne Gentechnik ab. Das hat erst im Oktober des vergangenen Jahres eine Studie des Bundesamts für Naturschutz ergeben. In ganz Europa überwiegt die Skepsis, wenn es um genetisch veränderte Pflanzen geht. Dagegen steht die Europäische Kommission, die den Anbau der umstrittenen Sorten bisher ziemlich großzügig zugelassen hat. Auch die europäische Lebensmittelbehörde Efsa bescheinigt den Gen-Mais-Sorten der Agrarkonzerne Monsanto, Syngentha, Bayer oder BASF, dass sie gesundheitlich unbedenklich seien. Umweltverbände, Imker und Verbraucherschützer halten seit Jahren mit eigenen Studien dagegen.

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein kleiner Durchbruch für die europäischen Verbraucher. Honig mit MON810-Pollen darf in Zukunft nicht mehr verkauft werden. Und Honig, der andere genetisch veränderte Organismen enthält, muss als solcher gekennzeichnet werden. Zumindest beim Honig können Verbraucher in Zukunft also erwarten, dass sie auch erfahren, was sie da kaufen.

Ilse Aigner kündigte am Mittwoch an, dass nun noch einmal neu über das Thema „Koexistenz“ geredet werden müsse. Um neben der genetisch veränderten Produktion auch eine konventionelle oder ökologische Landwirtschaft zu ermöglichen, hat Deutschland Abstandsregelungen erlassen. Gen- Mais durfte bisher nur mit 150 Metern Abstand zu konventionellem Mais oder 300 Metern zu Öko- Mais angebaut werden. Da der Aktionsradius von Bienen zwischen drei und fünf Kilometer beträgt, reichen diese Abstände für die Honigproduktion nicht aus. Das ist bestimmt nicht das Ende des Gen- Maisanbaus, aber vermutlich schon das Ende von MON810 – zumindest in Deutschland.

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