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Meinung: Homo-Ehe: Ein guter Sommer für Schwule

Ein starker Sommer für eine starke Minderheit: erst das Outing des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, dann die Lust- und Machtdemonstrationen am Christopher-Street-Day und gestern auch noch das Karlsruher Eilurteil in Sachen Homoehe.Gewiss, die Mehrheit der Richter hat keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetzes gefällt.

Ein starker Sommer für eine starke Minderheit: erst das Outing des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, dann die Lust- und Machtdemonstrationen am Christopher-Street-Day und gestern auch noch das Karlsruher Eilurteil in Sachen Homoehe.

Gewiss, die Mehrheit der Richter hat keine endgültige Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des rot-grünen Lebenspartnerschaftsgesetzes gefällt. Doch haben die Richter abgewogen, was weniger folgenschwer ist: Den Homosexuellen auch nach dem 1. August die rechtlich geschützte Partnerschaft zu versagen - oder Homoehen rückgängig machen zu müssen, falls beim abschließenden Urteil Verfassungswidriges festgestellt wird. Sie haben sich für die vorläufige, dafür aber rasche Umsetzung des Gesetzes entschieden. Das ist zumindest ein symbolischer Erfolg und ein deutlicher Hinweis darauf, dass Karlsruhe am Ende nicht das ganze Gesetz wieder einkassieren wird.

Es spricht auf der anderen Seite wenig dafür, dass es jemals eine Homoehe in der Art geben wird, wie die Bundesregierung sie ursprünglich einführen wollte. Im Bundesrat wurden schon die steuerlichen Privilegien entfernt, allen voran das Ehegattensplitting. Was richtig ist. Denn andernfalls würde noch mehr Geld, das für Eltern mit Kindern gedacht war, bei kinderlosen Paaren landen, was Homosexuelle in aller Regel ja sind. Die Argumentation der radikalen Homoehen-Befürworter, kinderlose Heteros würden ja auch vom Splitting profitieren, sticht hier nicht. Denn es gibt keinen Anspruch auf Gleichheit im Falschen. Erst recht nicht auf Kosten der Familien.

Wieder einmal enthüllt der blinde Konsensmechanismus einer föderalen Regierungsform seine große Weisheit. Ohne die lindernde Kraft des Bundesrates wäre aus dem Ende einer Diskriminierung Homosexueller gleich der Beginn ihrer Privilegierung geworden. Deutschland lebt eben doch in einer guten Verfassung. Am Schluss werden die Karlsruher Richter in ihrem endgültigen Urteil noch einmal am rot-grünen Rumpfgesetz meißeln, schon deshalb, weil einiges daran handwerklich unsauber gemacht und zu nah an die herkömmliche Ehe herangeführt wurde. Parteipolitisch dürfte dabei ein halber Sieg für die Regierung herauskommen und ein halber für die Union. Nur wird das rot-grüne Glas halbvoll aussehen und das schwarze halbleer, was daran liegt, dass die einen immerzu jubeln, auch wenn sie gar nichts gewonnen haben, während die anderen sich in einem fort grämen.

Aber auf die Parteien kommt es hier weniger an. Unterm Strich tut dieses zu Recht stutzen und ins Recht biegen der Homoehe dem guten Sommergefühl der Homosexuellen keinen Abbruch. Die symbolische Wirkung der Homoehen, die ab dem 1. August geschlossen werden, ist groß genug, um zu zeigen: Die Zeiten der Diskriminierung sind vorbei, jedenfalls im Gesetz, in den Medien und in den Städten. Homosexuelle sind dort eine geachtete Minderheit, und sie sind sozial stark, weil sie üblicherweise kinderlos sind - in einer Gesellschaft, in der Kinder das größte soziale Risiko darstellen.

Wie stark Homosexuelle als Konsumenten und Wähler bereits sind, hat das Outing von Klaus Wowereit gezeigt. Er wird nicht bloß aus einer sentimentalen Laune heraus gesagt haben, dass er schwul ist. Als guter Politiker in einem harten Wahlkampf hat er sich natürlich vorher überlegt, ob ihm diese Bekanntmachung mehr Stimmen bringt als sie ihn kostet. Wenigstens in diesem Punkt wird ihn der 21. Oktober kaum enttäuschen.

Ist das nur für Schwule ein guter Sommer? Nein. Wieder einmal ist aus einer diskriminierten Minderheit eine starke Gruppe geworden. Künftig brauchen - und können - Homosexuelle nicht mehr aus der Perspektive von Opfern reden, sondern von gleichberechtigten Bürgern. Und Bürgermeistern.

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