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Nachtflüge in Schönefeld: Keine Ruhe

Zwischen 0 Uhr und 5 Uhr soll es keine Flüge geben: Krach gibt es für die Anwohner dennoch.

Ungestörten Schlaf wird es rings um den neuen Flughafen in Schönefeld nicht geben. Das war bereits nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2006 klar. Die Richter hatten nur festgelegt, dass es zwischen 0 Uhr und 5 Uhr keine Flüge geben soll. Damit kommen der Flughafen und die Fluggesellschaften gut zurecht; denn in dieser Zeit dürfen sie fast nirgendwo in Europa starten oder landen. Wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg sind die sogenannten Randzeiten. Und hier haben die Richter ein Schlupfloch gelassen: Flüge, die unabdingbar erforderlich sind, dürfen stattfinden. Nun wird noch um die Zahl gestritten. Und nur darum wird es auch bei einer neuen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht gehen. Dass die Richter ihr eigenes Urteil von 2006 kippen werden, ist nicht zu erwarten. Für den Flughafen Leipzig haben sie bereits den Weg vorgegeben: Passagierflüge in der Kernruhezeit sind untersagt, Frachtflüge, von denen das wirtschaftliche Konzept des dortigen Flughafens abhängt, aber zugelassen. Den Krach müssen die Anwohner ertragen, denen es egal sein kann, was die Maschinen an Bord haben. Menschen oder Waren. Lärm bleibt Lärm. kt

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