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Meinung: Kollateralschaden

Die Grundrechte gelten für mutmaßliche Drogenhändler, und das ist auch gut so. Der mutmaßlich aus der Türkei stammende mutmaßliche Kokainschmuggler und mutmaßliche Pate der Dealerszene Mahmoud Al-Z.

Die Grundrechte gelten für mutmaßliche Drogenhändler, und das ist auch gut so. Der mutmaßlich aus der Türkei stammende mutmaßliche Kokainschmuggler und mutmaßliche Pate der Dealerszene Mahmoud Al-Z., genannt der „Präsident“, hat sich in Karlsruhe vor den Verfassungsrichtern beschwert, weil die Untersuchungshaft unbekömmlich lange dauert. Die Verfassungsrichter gaben ihm recht – das lässt die Berliner Justiz nicht gut aussehen. Man wird darüber streiten müssen, ob das Verfahren gegen den Präsidenten schlecht vorbereitet war – oder ob sich an diesem Verfahren zeigt, dass der Gerichtsbetrieb nicht rund läuft. Dann passiert, was auch im Strafvollzug passiert: Wer mit starker krimineller Energie ausgestattet ist, trickst Justizwachtmeister oder beim Freigang Sozialarbeiter aus – und weg ist er. Es sind immer Einzelfälle, und den „Präsidenten“ gibt es in Berlin zum Glück nur einmal. Aber je mehr sich die Einzelfälle häufen, desto rascher sinkt das Vertrauen in die Justiz. Das war mal erheblich größer als heute. wvb.

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