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Lesermeinung: Beratungsaffäre muss personelle Konsequenzen nach sich ziehen

Pro & Contra: Muss Jana Schulze als Stadtverordnete zurücktreten?, 22.

Pro & Contra: Muss Jana Schulze als Stadtverordnete zurücktreten?, 22.1.

Ich halte den Contra-Kommentar für verfehlt. Das Argument, weil die Linke das Gesetz ablehnt, gebe ihr das die „Gewissensfreiheit“ zum Verstoß gegen geltende Gesetze, ist abenteuerlich. Nach dieser Logik dürften Kritiker der Steuergesetze das Recht auf Steuerhinterziehung beanspruchen oder Gegner einer Tempo-30-Zone weiter mit 50 durchs Wohngebiet fahren. Der Autor hat die Regeln des Rechtsstaats nicht ganz verinnerlicht, wenn er Schulzes Fehlverhalten im Nachhinein sogar gutheißt. Die „Beratung“ zum Leistungsbetrug geht zu Lasten der Allgemeinheit und ist ein Skandal. Mit dem Fall werden sich wohl noch die Gerichte befassen müssen.

Gudrun Reker, Langerwisch

Verzerrtes Bild, 22.1.

Eine Anleitung zum Betrug – egal in welchem Zusammenhang und von wem – ist nicht gut zu heißen. Es ist verwunderlich wie Reporter des öffentlich rechtlichen Fernsehens Gebühren durch schlechte Recherche verschleudern. Mit journalistischer Sorgfalt wäre ihnen aufgefallen, dass sie in diesem Fall das Bürgerbüro eines Abgeordneten und keine Beratungsstelle für Hartz-IV-Betroffene betreten. Auch der Journalist ihrer Zeitung sollte herausfinden können, dass sich das Büro „Am Stern“ und nicht am „Schlaatz“ befindet. Auch diese Art der Information, stellt ein verzerrtes Bild der Realität dar.

Andrea Grunert, Potsdam

Bärendienst gegenüber Betroffenen

Beihilfe zum Sozialbetrug lautet der Vorwurf. Eine mit öffentlichen Geldern bezahlte Mitarbeiterin findet Wege, wie man Vater Staat übers Ohr haut, doch Herr Scharfenberg will sich „nicht unter Druck setzen lassen“. Was für eine dreiste Haltung. Was für ein Rechtsverständnis. Was für ein Bärendienst gegenüber denjenigen, denen eigentlich geholfen werden soll. Dieser Schaden lässt sich nicht abwenden, indem man „nichts schön reden“ will, wie Scharfenberg sagt, sondern muss personelle Konsequenzen nach sich ziehen.

Karl-Uwe Klingenberg, Potsdam

Ein einmaliger Vorgang, 22.1.

Durch die verkürzte Wiedergabe meiner Aussagen auf der Fraktionssitzung der Linken wird in dem Artikel der Eindruck erweckt, ich stünde geistig dem rechtskonservativen Staatsrechtler Carl Schmitt nahe. Das Gegenteil ist der Fall. Das habe ich auch auf der Sitzung unmissverständlich zumAusdruck gebracht. Lediglich die von ihm getroffene Unterscheidung zwischen Legalität und Legitimität, also die Existenz eines dem geschriebenen Recht gegenüber stehenden höheren Naturrechts, die Schmitt 1932 veröffentlichte, hielt ich in diesem Zusammenhang für zitierwürdig.

Christian Wienert, Die Linke

Auch Arbeitsämter halten sich nicht immer an geltende Regelungen

Jetzt ist es raus: Jana Schulze hilft Hartz IV Empfängern beim Sozialmissbrauch. Viele fordern ihren Rücktritt. Aber mal ehrlich, was soll das? Es ist nicht o.k., gegen Gesetze zu verstoßen, aber tun wir das nicht alle einmal? Einige tricksen bei der Steuererklärung, die nächsten bei der Offenlegung ihrer Nebentätigkeiten und andere wiederum bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Und auch die Arbeitsämter halten sich nicht immer an geltende Gesetze. Da gibt es Regelungen und Urteile von den Bundes- über die Landes- bis zu den kommunalen Sozialgerichten, die von Arbeitsämtern nicht zur Kenntnis genommen werden. Weit über 5000 Verfahren sind bei den Sozialgerichten anhängig. Fragt da mal jemand nach, was das den Steuerzahler kostet? Bestimmt nicht, denn sonst müsste man viele Arbeitsämter in Regress nehmen.

Jürgen Weber, Hartz-IV-Betroffene.V. Potsdam

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