zum Hauptinhalt

Lesermeinung: Ersterwähnung

Zur Sendung „zibb“ im RBB am 9.1.

Zur Sendung „zibb“ im RBB am 9.1. und zum PNN-Text: „Im falschen Jahr“, 2.1.

Die „Phöbener Furt“ von 1305 ist keine Furt am Hügel oder eine ähnliche Flurbezeichnung, sondern die Furt beim Dorfe Phöben und damit ein klarer Hinweis auf die Existenz der Siedlung. 1313 erscheint der Ort auch nicht in den Quellen, sondern ein nach dem Dorf bezeichneter Mann, „Hermann, genannt von Phöben“. 1305 ist als Ersterwähnung Phöbens korrekt im Historischen Ortslexikon für Brandenburg sowie im Brandenburgischen Namenbuch angegeben. Wollten die Phöbener die erste direkte Erwähnung ihrer Siedlung feiern, müssten sie den 16. Juli 1339 zur Grundlage nehmen, als Markgraf Ludwig von Brandenburg dem Nonnenkloster Spandau Einkünfte aus dem „Krug des Dorfes Phöben“ übertrug.

Lutz Partenheimer, Universität Potsdam Historisches Institut

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false