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Lesermeinung: Haushalt auf Kosten Kranker

Erfüllt die Hauptstadt Brandenburgs Potsdam noch ihre Pflichtaufgabe der Suchtberatung? Denn nun ist die Katze aus dem Sack.

Erfüllt die Hauptstadt Brandenburgs Potsdam noch ihre Pflichtaufgabe der Suchtberatung? Denn nun ist die Katze aus dem Sack. Seit dem 2. September ist es im Internet zu lesen, wie die Stadt sich eine bedarfsgerechte Beratung und Betreuung von Suchtkranken vorstellt. Nachdem die Verträge mit den zwei Suchtberatungsstellen mit ihren fünf Mitarbeitern gekündigt wurden, liegt nun die neue Ausschreibung der Stadt vor. Ganze „zwei Superberater“ sollen ab 1. Januar 2004 Beratung, Betreuung Suchtkranker und Suchtgefährdeter und deren Angehörigen leisten in einer Stadt mit über 130 000 Einwohnern. Wie soll das gehen? Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordert seit Jahren einen Suchtberater pro 10 000 Bewohner einer Stadt, um den Bedarf an Beratung und Betreuung zu decken. 13 dieser qualifizierten Kräfte wären demnach für die Landeshauptstadt notwendig! Eine Ausschreibung für zwei Mitarbeiter ist blanker Hohn. Hier will eine Stadt ihren Haushalt auf Kosten kranker Menschen, die keine Lobby haben, und bei denen kaum Widerstand zu erwarten ist, sanieren und gleichzeitig das Feigenblatt der Pflichterfüllung wahren. Dies ist menschenverachtend, muss Protest hervorrufen und erfordert eine sofortige Korrektur von oben. So kann die Stadt Potsdam ihre Pflichtaufgabe, die im Gesundheitsdienstgesetz des Landes (GDG § 12: Abhängigkeitskranke) festgeschrieben ist, in der Suchthilfe nicht erfüllen. Von bedarfsgerechtem Angebot kann bei dieser Ausschreibung keine Rede sein. Wolfgang Lieckfeldt Leiter der Selbsthilfegruppe beim Diakonischen Werk

Wolfgang Lieckfeldt

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