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Lesermeinung: Possen um die Hundesteuer

Als ich vor einigen Jahren mit meiner Katze beim Tierarzt war, fand ich im Wartezimmer eine Broschüre des Tierschutzbundes. Darin wurde auch über eine Kampagne zur Steuerbefreiung für Tierheimhunde berichtet.

Als ich vor einigen Jahren mit meiner Katze beim Tierarzt war, fand ich im Wartezimmer eine Broschüre des Tierschutzbundes. Darin wurde auch über eine Kampagne zur Steuerbefreiung für Tierheimhunde berichtet. Da auch in Potsdam das Tierheim überfüllt war, stellte ich einen Antrag in der Stadtverordnetenversammlung. Zu meiner großen Verwunderung erklärte die Stadtverwaltung, ein solcher Antrag sei rechtswidrig. Schließlich dürfe die Stadt keine politischen Steuerungsabsichten mit der Hundesteuer umsetzten, weil die Hundesteuer eine Aufwandssteuer sei. Das erklärte zwar weder, warum die Stadt gleichzeitig mit hohen Steuersätzen die Haltung von Kampfhunden zurückdrängen wollte, noch, welcher höhere Aufwand denn für diese Hunde entsteht – dennoch stimmt eine Mehrheit gegen den Antrag. Nach einigen Monaten stellte ich den Antrag erneut. Zusätzlich legte ich eine lange Liste der Städte vor, die bereits Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen für Tierheimhunde eingeführt hatten. Immerhin wurde letztlich eine 50prozentige auf zwei Jahre befristete Steuerermäßigung beschlossen. Als ich vor einigen Wochen die Hundesteuersatzung neugefasst wurde, war ich wiederum Stadtverordneter und beantragte erneut eine auf drei Jahre befristete Steuerbefreiung für Tierheimhunde. Außerdem fragte ich, wie die Stadtverwaltung die Liste mit den Hunderassen zusammengestellt hat, die als gefährlich gelten und hoch besteuert werden. Ich erhielt die Antwort, dass die Rassen aus einem Bundesverwaltungsgerichtsurteil abgeschrieben worden seien. Als ich das Urteil besorgt hatte, stellte ich fest, dass es gar keine Entscheidung beinhaltete, welche Rassen warum gefährlich sein sollen. Die in der vor dem Gericht geprüften Satzung aufgelisteten Hunderassen stimmten auch nicht mit denen überein, die in der Stadt als gefährlich gelten sollen. Das lag wohl daran, dass einige der Rassen nicht einmal existieren. Leider scheiterte der Antrag der Fraktion Die Andere u.a. an den Bündnisgrünen, dem BürgerBündnis und der CDU. Ein Antrag der PDS, die Möglichkeit einzuräumen, doch ein amtliches Zeugnis die Ungefährlichkeit eines Hundes beweisen zu können, wurde ebenfalls abgeschmettert. Wie inkompetent diese Entscheidungen sind, zeigt sich schon daran, dass es in Potsdam nunmehr Hunde gibt, für die ein amtliches Zeugnis bescheinigt, dass sie nicht gefährlich sind, die aber laut Beschluss der Stadtverordneten unwiderlegbar gefährlich sein und entsprechend besteuert werden sollen. Ich habe den Eindruck, dass dies mit Sicherheit nicht am Hund liegt. Gefährlich erscheinen mir eher Abgeordnete, die ohne den amtsärztlichen Beleg für ihre Ungefährlichkeit erbracht haben, weiterhin solche Entscheidungen treffen dürfen Lutz Boede, Stadtverordneter Fraktion Die Andere

Lutz Boede, Stadtverordneter

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