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Lesermeinung: Trennungsgeld-Affäre war vermeidbar

Der Umstand, dass vielen Beamten der Landerregierung zu Unrecht Trennungsgeld gewährt werden konnte, bleibt mir unverständlich – ist doch der Bezug mit klaren Regelungen verbunden. In meiner früheren Dienstzeit als Soldat der Bundeswehr hatte ich in 36 Jahren zehn mal den Wohnort zu wechseln.

Der Umstand, dass vielen Beamten der Landerregierung zu Unrecht Trennungsgeld gewährt werden konnte, bleibt mir unverständlich – ist doch der Bezug mit klaren Regelungen verbunden. In meiner früheren Dienstzeit als Soldat der Bundeswehr hatte ich in 36 Jahren zehn mal den Wohnort zu wechseln. Bei vorübergehend getrennten Dienst- und Wohnort bestand unter der Vorrausetzung, dass man uneingeschränkt umzugswillig war, ein Anspruch auf Trennungsgeld. Um ihn zu behalten, musste jeden Monat neu jeweils persönlich und schriftlich ein Antrag auf Weiterbewilligung gestellt werden. Nach drei Monaten war nachzuweisen, warum ein Umzug wegen Wohnungsmangels nicht durchgeführt werden konnte. Da die Zumutbarkeitsregeln für auf dem Wohnungsmarkt vorhandene Wohnungen sehr rigide sind, war der Anspruch auf Trennungsgeld rasch beendet. Eine strikte Anwendung dieser Regeln, die ich mehrfach persönlich erfahren durfte, hätte einen jahrelangen Missbrauch der Trennungsgeld-Verordnung überhaupt nicht entstehen lassen dürfen.Jörg Genert, Potsdam

Jörg Genert

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