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NPD-Verbot: Drei Fehler weniger

Die Debatte um ein NPD-Verbot ist weder ritualhaft noch verfehlt. Man kann Parteiverbote in einem freiheitlichen Verfassungsstaat für ein lächerliches Instrument halten oder schlicht für unzweckmäßig.

Die Debatte um ein NPD-Verbot ist weder ritualhaft noch verfehlt. Man kann Parteiverbote in einem freiheitlichen Verfassungsstaat für ein lächerliches Instrument halten oder schlicht für unzweckmäßig. Darüber wäre zu diskutieren. Ansonsten gilt, die NPD kann verboten werden, wenn die Politik es nur will. Sie darf nur nicht ihre Fehler vom ersten Verfahren ab 2001 wiederholen.

Der erste Fehler damals war ein Prozess ohne Anlass. Der Antrag sollte als antirassistisches Symbol im Schein der Lichterketten aus den neunziger Jahren erstrahlen. Die Politik hatte ein mieses Gewissen, weil sie nicht zuletzt unter dem Druck üblen rechten Terrors – den es immer schon gab – das Asylrecht zusammengestrichen hatte. Das NPD-Verbot war als Kompensation gedacht, obwohl sich die Lage beruhigt hatte. Heute haben wir es mit einer beispiellosen rechtsextremen Mordserie zu tun. Und wenn sich Hinweise verdichten, dass die Mörder Kontakte bis hinein in NPD-Kader pflegten, braucht man über Anlässe nicht zu reden. Dies wären die ersten Begründungspunkte der Antragsschrift.

Der zweite Fehler waren politischer Druck und ein arroganter Akteur. Warum drei Anträge, von Regierung, Bundesrat und Bundestag, wenn einer genügt? Ein Verbotsverfahren ist keine Demo, Masse macht’s nicht. Und wie stets vor Gericht wäre Demut sinnvoll. Soll heißen: Man zeigt nicht, dass man ein bestimmtes Ergebnis erwartet. Das wäre auch Unsinn. Die Richter untersuchen den Fall selbst. Sie fragen und forschen, wenn ihnen die vorgetragenen Gründe nicht reichen. Ihr Judiz ist wichtig, nicht das der Antragsteller. Man darf sie nur nicht wie Kinder behandeln, die gefälligst zu spuren haben. Wie es damals leider Otto Schily tat.

Der dritte Fehler war, nicht auf V-Leute hingewiesen zu haben. Das wäre heute anders. Abziehen muss man die Spitzel nicht. Aber wenn man mit ihnen ins Verfahren geht, dann nur mit offenen Karten. Kein V-Mann dürfte als Beleg herhalten, dass die Partei verfassungswidrig sei. Wenn sie dennoch aussagen, muss über ihre Laufbahn Klarheit herrschen. Es ist ein Irrtum, dass es gültige „Vorgaben“ aus Karlsruhe zum Parteiverbot gibt. Die maßgebliche Rechtsprechung ist über ein halbes Jahrhundert alt. Die Richter heute könnten vieles anders sehen. Und es ist ein Irrtum, dass es einen „rechtssicheren“ Weg für ein Verbot gibt. Jeder Prozess ist ein Risiko. Bestünde Rechtssicherheit, gäbe es keine Richter. Öffentliche Zurückhaltung braucht man, etwas Mut und einen Plan B, falls der Versuch wieder scheitert. Dann geht’s los.

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