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Patientenverfügung: Am Ende der Entscheidung

Ein Gesetz zur Patientenverfügung ist richtig – denn auf die Rechtsprechung ist kein Verlass. Trotzdem wird kein Gesetz, und sei es das beste, Angehörigen und Ärzten am Ende schwere Konflikte abnehmen können.

W enn sich Experten jahrelang nicht einigen können, wenn sie ihre Anträge ständig nachbessern müssen und sich dann auch noch hoffnungslos über das Abstimmungsprozedere zerstreiten – was soll da noch inhaltlich Gutes herauskommen? Man kann auch mutmaßen, dass ein Gesetz zur Gültigkeit von Patientenverfügungen die rechtlichen Unsicherheiten eher größer als kleiner machen wird. Die Kirchen sehen das so, viele Ärzte und ein nicht einflussloser Teil der Union.

Hätten sich die Abgeordneten den Kraftakt also sparen können, mit dem sie das Thema jetzt doch noch auf die Tagesordnung des Bundestages gehievt haben? Die Antwort darauf haben die Menschen im Land längst gegeben. Mehr als neun Millionen besitzen eine Patientenverfügung, viele andere haben nur wegen der vielen Unklarheiten bisher darauf verzichtet. Sie haben Angst, nicht sterben zu dürfen, wenn es so weit ist.

Sie möchten von Maschinen und Machbarkeitsmedizinern nicht monatelang im Koma gehalten werden, wenn es doch keine Hoffnung mehr gibt. Und sie wollen sicher sein, dass ihr Wunsch respektiert wird. Das ist bisher keineswegs gesichert. Viele haben keine Angehörigen, die ihren Willen mit der nötigen Vehemenz durchsetzen können. Und auf die Rechtsprechung ist kein Verlass. Es waren ja gerade Juristen, die nach einer rechtlichen Klärung gerufen haben.

Keiner könne bei der Abfassung einer Patientenverfügung den medizinischen Fortschritt oder den Wechsel der eigenen Perspektive voraussehen, warnen Skeptiker. Das ist richtig und bedenkenswert. Es rechtfertigt aber nicht die Entmündigung derer, die sich intensiv mit der Materie beschäftigt und ihre Verfügung auf den aktuellstmöglichen Stand gebracht haben.

Zwischen Schutz und Bevormundung verläuft ein schmaler Grat. Für die Gültigkeit der Verfügungen bedarf es daher scharfer Kriterien. Auf Schriftlichkeit zu verzichten und sich allein auf Aussagen von Angehörigen über den angeblichen Patientenwunsch zu verlassen, wäre fahrlässig. Eine jahrzehntealte Verfügung darf nicht automatisch gelten, kompetente Beratung vor der Abfassung muss sein. Und es wäre ethisch ratsam, Verfügungen nur dann zu berücksichtigen, wenn es keine andere Aussicht als Tod oder Endlos-Koma gibt. Wer Beatmungsschläuche pauschal ablehnt, sollte vom Notarzt jedenfalls nicht ernst genommen werden müssen.

Über all dem brüten Politiker seit Jahren. Dass sie nachgebessert haben, spricht für Sorgfalt. Ihre Anträge sind längst nicht so weit auseinander, wie eitle Abgeordnete glauben machen wollen. Gut, dass sie endlich ins Parlament kommen.

Kein Gesetz, und sei es das beste, wird Angehörigen und Ärzten am Ende schwere Konflikte abnehmen können. Doch derzeit hängen Leben und Sterbenlassen zu oft vom Zufall ab. Entscheidend ist dann nicht der Patientenwunsch, sondern im besten Fall die ethische Position des Arztes – und im schlechtesten die fehlende Bereitschaft eines Berufsbetreuers, sich mit dem schwierigen Fall ernsthaft zu befassen. Das darf so nicht bleiben.

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