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Meinung: PDS-ABGEORDNETE Volksvertreter zweiter Klasse?

Unser Leser Dieter Gabriel kritisiert die Ungleichbehandlung von Parlamentariern. Barbara Schemkes, Sprecherin des Bundestagspräsidenten, antwortet

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Betrifft: „Tische rücken im Bundestag" vom 14. November 2002

Die Diskussion um die Tische und Telefone für die beiden PDS-Abgeordneten hat mir bewusst gemacht, dass Bundestagsabgeordnete verschiedene Wertigkeiten haben. Da ich kein PDS-Wähler bin, geht es mir jedoch nicht nur um die beiden Damen der PDS. Als naiver Wähler hatte ich angenommen, dass der von mir gewählte Abgeordnete die gleichen Bedingungen vorfindet, wie alle anderen. Jetzt muss ich feststellen, dass der Bundestag eine Zwei- bis Drei-Klassen-Versammlung ist, wenn nur die ersten sechs Reihen bevorzugt mit Tischen und Telefonen ausgestattet sind. Was werden da wohl für Rangeleien hinter den Kulissen stattfinden um die besten Plätze!

Gibt es etwa auch Sitze mit und ohne Polster? Haben die Abgeordneten in den ersten sechs Reihen vielleicht auch mehr als eine Stimme? Ist diese Regelung eine Kostenfrage? Wie ist diese Regelung entstanden und wann? Vielleicht könnten Sie dem mal nachgehen.

Dieter Gabriel,

Berlin-Lichtenrade

Sehr geehrter Herr Gabriel,

unterschiedliche Stuhlreihen im Plenarsaal gibt es nicht erst, seit der Deutsche Bundestag im April 1999 nach Berlin umgezogen ist: Schon im Bonner Plenarsaal waren nur die vorderen Sitzreihen mit Tischen ausgestattet – und zwar aus Platzgründen. Der neue Plenarsaal war schon im Bau, als sich das Parlament mit der Deutschen Einheit unvorhergesehen vergrößerte. Da sich der Grundriss des Plenarsaals nicht mehr vergrößern ließ, wurden nur die vorderen Reihen mit Tischen ausgestattet.

In Berlin ist es dann – ebenfalls aus Platzgründen – bei dieser Lösung geblieben. Denn dort entstand ja kein Neubau, sondern das alte Reichstagsgebäude wurde umgebaut. So war der Grundriss des Plenarsaals vorgegeben und konnte nicht beliebig vergrößert werden. Auch in Berlin sind daher nur die ersten sechs Sitzreihen mit Tischen ausgestattet.

Selbstverständlich haben Sitzordnung und Ausstattung keinen Einfluss auf Status und Stimmrecht der Parlamentarier. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme, ganz gleich, wo er sitzt. Die jahrelange parlamentarische Praxis mit dieser Ausstattung des Plenarsaals hat erwiesen, dass die Arbeit des Parlaments dadurch nicht beeinträchtigt wird. Schließlich stehen im Plenarsaal jeder Fraktion Stühle mit Tischreihen zur Verfügung – wie viele, das hängt von der Größe der jeweiligen Fraktion ab, die sich nach dem Wahlergebnis bestimmt. Die Fraktionen selbst entscheiden, welche Abgeordneten in den vorderen Reihen sitzen.

Der PDS ist es bei den letzten Bundestagswahlen nicht gelungen, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen und wieder als Fraktion in den Deutschen Bundestag einzuziehen. Die beiden direkt gewählten Abgeordneten sind folglich „fraktionslos": Sie können nicht in den vorderen Reihen platziert werden. Eine Entscheidung darüber, ob auch die Stühle dieser beiden Abgeordneten mit Tischen und Telefonen ausgestattet werden können, trifft – wie alle Entscheidungen über die Ausstattung des Plenarsaales und die Sitzordnung – der Ältestenrat, in dem der Präsident, die Vizepräsidenten und Abgeordnete aller Fraktionen des Deutschen Bundestags vertreten sind. Im übrigen hat das Bundesverfassungsgericht 1989 über die Rechte und Möglichkeiten fraktionsloser Abgeordneter entschieden. An dieses Urteil hält sich der Deutsche Bundestag selbstverständlich.

Barbara Schemkes

Sprecherin des Bundestagspräsidenten

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