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Meinung: Schlagende Argumente

Jugend und Gewalt: Warum das Familienrecht dringend reformiert werden muss

Das ist ein ganz Lieber. Das sagt die Mutter des zwölfjährigen Jungen, der in Berlin eine Lehrerin verprügelte und schwer verletzte. Der Sechstklässler hat jetzt zehn Tage Schulverbot. Das war’s. Mehr erlaubt das Strafgesetzbuch nicht. Egal, dass der Junge seit seinem achten Lebensjahr mit Gewalttaten auffiel und mehrfach die Schule wechseln musste.

Die Waffen des Staats sind stumpf. Strafmündig wird der Junge erst mit 14 Jahren – zuvor sind Schulverwaltung, Polizei oder Jugendamt nahezu machtlos. Mit 14 aber ist alles zu spät, klagen Berlins Strafermittler. Sie haben Hunderte von strafunmündigen Kriminellen in den Akten – mit schweren Straftaten wie Raub und Körperverletzung –, die völlig unbeeindruckt sind von jeder neuen Festnahme, weil sie sofort wieder freigelassen werden müssen.

Aber so sinnvoll es ist, Straftäter generell ab 18 Jahren und nicht erst mit 21 nach Erwachsenenrecht zu verurteilen, so kurzsichtig ist es, das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre zu senken. Was passiert, wenn dann ein Zehnjähriger mit einer schweren Straftat kommt, fragt der CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach zu Recht. Allein auf wegsperren zu setzen, um gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu korrigieren, das ist mit einem liberalen Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Härte und schnelle Strafen sind notwendig, damit die heranwachsende Intensivtäter-Generation erfährt, dass ihre Missetaten Konsequenzen haben. Eine Gesellschaft aber gibt ihre Zukunft auf, wenn sie vorrangig auf Gefängnis setzt. Nicht Knast, sondern Persönlichkeitsbildung und Erziehung ist der Auftrag, den der Staat auch bei kriminellen Kindern hat. Je früher dies passiert, desto besser.

Nicht um eine frühere Strafmündigkeit geht es, sondern um eine Reform des Familienrechts. Die Justizminister der Länder könnten darüber bei ihrem morgigen Treffen diskutieren. Das grundgesetzliche Erziehungsmonopol der Eltern stößt an Grenzen. Es ist eine Illusion, dass Eltern alles tun, um ihren Kindern jede Chance für ein erfolgreiches und glückliches Leben zu eröffnen. Verwahrloste Kinder, vermüllte Wohnungen, überforderte Eltern – von dieser Realität in Berlins Problemkiezen berichten Lehrer und Polizisten und Sozialarbeiter. Die Eltern des zwölfjährigen Schulschlägers, dessen 16 Geschwister ebenfalls kriminell aufgefallen sind, haben sich jeder Hilfe der Ämter verweigert.

Nur bei schwerer Misshandlung oder drohender Lebensgefahr der Kinder kann Eltern das Sorgerecht entzogen werden – nicht aber, wenn der Gesellschaft selbst durch die vernachlässigten Kinder Gefahr droht. Gegen den Willen der Eltern ist es nahezu unmöglich, ein Kind in einem Heim unterzubringen. Eine Änderung kann Leben retten: Vor einem Jahr scheiterte das Berliner Jugendamt dabei, einen vielfach auffälligen Jugendlichen aus der Familie zu holen – wenig später tötete er ein siebenjähriges Kind.

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