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Hacker-Angriffe im Netz sind nicht nur eine Gefahr für Staaten und Firmen - auch Grundrechte stehen hier auf dem Spiel.

© dpa / picture-alliance

Staatengemeinschaft aufgefordert: (Menschen-)Rechte müssen auch im Internet gelten

"Dieselben Rechte, die die Menschen offline haben, besonders das Recht auf Meinungsfreiheit, müssen auch online geschützt werden." Für die Staatengemeinschaft ist dieser Beschluss der Vereinten Nationen zwar nicht bindend. Der Appell ist aber richtig.

Von Anna Sauerbrey

New York im Jahr 1959. Bei ihrer 856. Plenarsitzung verabschiedet die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Resolution 1472 über die „Internationale Kooperation bei der friedlichen Nutzung des Weltraums“. Darin drückte die Versammlung ihren Wunsch aus, „bestehende nationale Rivalitäten“ nicht auf das All auszudehnen. Die Menschheit war dabei, sich einen neuen Raum zu erschließen, unter den Vorzeichen der Konflikte auf der guten alten Erde, und die UN versuchten, ihre Standards von Frieden und Gerechtigkeit auch dort zu etablieren.

Genf im Juli 2012. Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet bei seiner 20. Sitzung eine Resolution über den Schutz der Menschenrechte im Internet. „Dieselben Rechte, die die Menschen offline haben, besonders das Recht auf Meinungsfreiheit, müssen auch online geschützt werden“, heißt es darin. Die Menschheit ist dabei, sich einen neuen Raum zu erschließen, den „Cyberspace“, unter den Vorzeichen der Konflikte auf der guten, alten analogen Erde, und die UN versuchen, ihre Standards auch dort zu etablieren.

Natürlich hinkt der Vergleich, aber er zeigt ein Muster auf: Ein geschütztes Gut, das Recht auf Meinungsfreiheit, hat im Internetzeitalter neue Entfaltungsmöglichkeiten gefunden und ist doch durch die technische Innovation neuen Gefahren ausgesetzt. Dass die Vereinten Nationen es bekräftigen, ist daher notwendig und gut. Die immer zahlreicher werdenden Gruppierungen, die sich für die Verteidigung der Internetfreiheit einsetzen, werden sich in Zukunft darauf berufen können. So viel zum feierlichen Teil.

Praktisch wird die Resolution wohl kaum über den Appell hinauswirken. Es werden keine eigenen Institutionen zu ihrer Überwachung eingerichtet, und selbst wenn es sie gäbe, wäre ihr Einfluss doch, wie auch bei anderen Gliedern der UN, wohl eher gering. Was der Menschenrechtsrat aber kann, ist, ein größeres Bewusstsein für das Problem zu schaffen. Denn die Euphorie nach dem Arabischen Frühling, als sich gezeigt hatte, welches Potenzial das Internet für die Meinungsfreiheit birgt, verkehrt sich gerade ins Gegenteil. Die Regime holen auf. China und Russland, die die Resolution ablehnten, sind hier Vorreiter. In Russland werden regelmäßig regierungskritische Webseiten attackiert, so etwa im Frühjahr 2011 während der Parlamentswahlen und jüngst während der Proteste gegen ein verschärftes Versammlungsrecht. Längst wird die Kommunikation im Netz von autoritären Regimen überall auf der Welt aktiv durchsucht und gefiltert, um Oppositionelle aufzuspüren und zu drangsalieren.

Der Westen liefert, wie etwa nach dem Fall des Gaddafi-Regimes in Libyen bekannt wurde, häufig die Technik dazu. Auch ansonsten dürfen sich Europa und die USA durchaus ebenfalls von der Resolution angesprochen fühlen. Der jüngste Bericht zur Internetfreiheit von UN-Berichterstatter Frank La Rue kritisiert das Sperren von Seiten und verurteilt das Aussperren von Nutzern – Kritik, die sich gegen Gesetze und Gesetzgebungsvorhaben in den USA, Deutschland, Frankreich und anderen Staaten richtet.

Dass in einem neuen Raum automatisch die alten (Menschen-)Rechte gelten, ist keineswegs selbstverständlich. Im Gegenteil: Das Netz könnte bald seine eigenen Kinder fressen. Die Vereinten Nationen haben das richtig erkannt.

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