zum Hauptinhalt
Ärzte können ihren Patienten ebenso nahe stehen wie Angehörige.

© dpa

Sterbehilfe: Geschäft mit dem Leben

Die Justizministerin hat mit ihrem neuen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe eine heftige Debatte ausgelöst. Diese basiert aber vor allem auf Missverständnissen und Fehlinformationen. Worum es in dem Gesetz wirklich geht.

Wer das Geschäft mit dem Tod verhindern will, der muss auch Bestattungsinstitute verbieten. Dieses Argument von Sterbehilfebefürwortern ist auch derzeit wieder zu hören, nachdem der Gesetzentwurf der Justizministerin bekannt wurde, der die „Förderung der gewerbsmäßigen Selbsttötung“ für strafbar erklärt – und nur diese! Das Argument kennzeichnet das Niveau der gesellschaftlichen Debatte, in der sich Sterbehelfer, Politiker, Kirchenleute und allen voran Ärztevertreter die Köpfe heißreden.

Unsere Ärzte. Ihnen vor allen ist zu danken, dass alles durcheinandergeraten ist. Weil der Entwurf Angehörige und dem Suizidwilligen „nahestehende Personen“ von der Strafbarkeit ausnimmt und in seiner Begründung dazu auch Ärzte zählt, wenn sie einen Patienten gut kennen, sehen sie sich der Katastrophe nah. Nun, so folgern sie, werden sie per Gesetz mit professioneller Sterbehilfe beauftragt.

Die Katastrophe wäre aber erst da, wenn die Mediziner bei Diagnose und Therapie ihrer Patienten eine ähnliche Sorgfalt obwalten ließen wie bei der Lektüre von Gesetzentwürfen. Dabei muss man in diesem Fall, anders als am OP-Tisch, kein Fachmann sein. Also: Die Sterbehilferegeln für Ärzte werden mit dem Entwurf verschärft, nicht gelockert. Ein Arzt, der seinen todkranken Patienten an einen entgeltlichen Suizidklub vermittelt, kann künftig Ärger mit dem Staatsanwalt bekommen, bislang bekam er den nicht. Das Vorhaben stellt insgesamt ein Verhalten unter Strafe, das zuvor legal war. Doch wer uneigennützig handelt, weil er den Lebensmüden gut kennt und Mitleid hat, soll von Strafe verschont bleiben. Diese Ausnahme ist kein Freibrief für die ärztliche Todesspritze, um die es hier gar nicht geht, sondern ein Gebot der Menschlichkeit. Und dem Himmel sei Dank gibt es noch Ärzte, die sich in einer Weise um ihre Patienten kümmern, dass sie sich von einem deutschen Bundesgesetz als deren „nahestehende Personen“ bezeichnen lassen können.

Der Weg in den Tod ist ein Großthema einer alternden Gesellschaft. Es gibt und es wird Suizidvereine geben, die Hilfe zur Selbsttötung anbieten. Verbieten kann man sie nicht. Denn die Selbsttötung ist erlaubt und in der strengen Logik des Strafrechts deshalb auch die Beihilfe dazu. Was Einzelnen erlaubt wird, kann keinem Verein untersagt werden.

Es kann nur darum gehen, Geschäftemachern das Handwerk zu legen. Dies soll mit dem Gesetz versucht werden. Ob es Erfolg hat, steht dahin. In den Details stecken Tücken, die der Diskussion würdiger wären, als es die obsolete Kritik der Ärzteschaft ist. Außerdem: Niemand will das Geschäft mit dem Tod verbieten. Vielleicht gibt es sogar zu wenig Kultur und Kommerz rund um den Tod. Aber gewerbliche Sterbehilfe ist kein Geschäft mit dem Tod, sondern mit dem Leben. Das ist es, was sie verwerflich macht.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false