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Bankgebühren: Transparenz sollte selbstverständlich sein

Sparkassenkunden haben nach einem BGH-Urteil ein Recht auf mehr Durchblick im Gebühren-Dickicht. Banken gewinnen so Vertrauen zurück - nur schade, dass sie das nicht schon viel früher selbst erkannt haben. Ein Kommentar.

Wer über Banken und Sparkassen spricht, der beschäftigt sich mit großen Fragen und großen Zahlen. Dabei wird übersehen, dass es am Bankschalter meist um die Kosten des täglichen Geldverkehrs geht, um Gebühren und Zinsen, ums Kleingedruckte. In der Summe kann dabei durchaus viel Geld im Spiel sein; vor allem, wenn Banken und Sparkassen zu viel kassieren. Es ist dem Bundesgerichtshof (BGH) zu verdanken, dass die Rechte der Verbraucher in der großen Systemdebatte nicht zu kurz kommen. Jetzt entschied der BGH, dass Sparkassenkunden ein Recht auf mehr Transparenz haben. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch die Praxis zeigt, dass Sparkassen (und andere Geldinstitute) bei der Dokumentation und Änderung ihrer Kosten trickreich vorgehen. Die rechtliche Vorgabe, Gebühren und Zinsen „nach billigem Ermessen“ und „unter Berücksichtigung der Marktlage“ ändern zu dürfen, hat Bankgeschäfte vor allem teurer gemacht – Tendenz steigend. Künftig müssen die Geldhäuser klipp und klar sagen, wer wofür wie viel bezahlen muss. Das Vertrauen, das die Banken auf der großen Bühne verspielt haben, wird so im Kleinen gestärkt. Bedauerlich, dass es dafür einen Richterspruch brauchte. (mot)

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