zum Hauptinhalt

Untersuchungsausschüsse: Große Mehrheit, großes Schweigen

Es dient dem Staatswohl, wenn Untersuchungsausschüsse mehr Rechte bekommen. Denn Handeln ohne darüber Rechenschaft abzulegen, wagten nicht einmal weise Könige.

Die zweitbeste Form der Herrschaft ist, einem weisen König untertan zu sein, die beste, dieser König selbst zu sein. Beide Varianten haben sich in moderner Zeit als alltagsfern erwiesen, weshalb der Mensch die Demokratie erfand. Und siehe da: Es ist die schwierigste und fragilste Herrschaft, die ständig neu entwickelt und gestützt werden muss.

Zuletzt geschah es gestern, mal wieder in Karlsruhe. Vordergründig ging es um die Frage, was ein Untersuchungsausschuss darf. Aber eigentlich ging es darum festzustellen, dass eine demokratische Regierung sich nicht wie ein König aufführen darf. Niemals, selbst wenn sie noch so weise oder von noch so vielen Menschen gewählt sein mag. Könige erkennt man, wenn sie weder Krone noch Zepter mit sich führen, an ihren Gesten. Ihr seid das Volk, ich bin der Staat – mit dieser Attitüde tritt manch ein Regierungspolitiker vor parlamentarische Untersuchungsausschüsse. Sie wollen sich nicht untersuchen lassen. Höchstens alle vier Jahre, und dann nach ihren eigenen Regeln, denen, die sie beherrschen und die landläufig als Wahlkampf bezeichnet werden.

Besonders deutlich wurde das im BND-Untersuchungsausschuss. Der Irakkrieg war mit den Terroranschlägen das weltpolitische Kernthema des beginnenden Jahrtausends, aber hier, ausgerechnet hier, beriefen sich die Zuständigen auf ihr Schweigerecht. Was war mit den deutschen Geheimdienstlern, die Informationen an die Amerikaner lieferten? Warum half man dem in Guantanamo inhaftierten Murat Kurnaz nicht? Wieso sah man weg, als die CIA ihre Gefangenentransporte über die Bundesrepublik organisierte?

Das alles müssen Bürger nicht wissen, um sich beim nächsten Wahltermin für eine der Parteien zu entscheiden. Sie müssen es aber wissen, um sich darüber klar zu werden, ob der Staat noch ihr Wohl vertritt. Und nur darum geht es, wenn vom „Staatswohl“ die Rede ist – und nicht darum, ob die Bundesrepublik auf internationalem Parkett bella figura macht oder Gefahr läuft, sich vor einer befreundeten Großmacht zu blamieren.

In erfreulicher Klarheit steht nun im Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass es gerade nicht dem Staatswohl dient, wenn eine Regierung Recht bricht, egal aus welchen diplomatischen Motiven. Dann soll das Parlament in Gestalt seines Untersuchungsausschusses hartnäckig fragen und nach Akten verlangen dürfen, jedenfalls wenn das Geschehen abgeschlossen ist. Eine Art öffentlich-rechtliche Sofortvergangenheitsbewältigung, die für Fehler der Regierenden in der Zukunft empfindlich machen soll. Denkt man an die von jeder Moral ungetrübte Entspanntheit, mit der Regierungspolitiker mutmaßliche Folterprotokolle im Namen des Staatswohls verwenden lassen wollen, wird deutlich: Die Lehren aus dem Ausschuss sind noch nicht alle gezogen. Vielleicht muss nachgesessen werden.

Große Koalitionen bedeuten immer großes Schweigen. Man hat ja die Macht einer großen Mehrheit. Aber Handeln ohne darüber Rechenschaft abzulegen – das würde auch kein weiser König wagen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false