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Meinung: Verfahren vor Gericht

Der Prozess gegen die NPD wird wohl eingestellt

Ein Hort gelehrter Schweigsamkeit ist das Bundesverfassungsgericht spätestens nicht mehr, seit sich Wochen vor der Verkündung das Urteil zum Zuwanderungsgesetz herumgeplaudert hatte. Jetzt hat der Karlsruher Flurfunk neue Nachrichten gesendet: Das Verfahren gegen die NPD ist am Ende. Und die Partei überlebt.

Das muss nicht stimmen, ist aber wahrscheinlich. Nur sieben statt acht Richter im Zweiten Senat dürfen in dieser Sache entscheiden. Für ein Verbot der Rechtsextremen wären zwei Drittel der Stimmen nötig – mithin sechs. Zweifeln auch nur zwei an dem Verfahren, ist sein Ende tatsächlich besiegelt. Und Grund zum Zweifeln gibt es.

Man muss nicht mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen, um zu ermessen, dass eine Partei nicht einfach des demokratischen Feldes verwiesen werden kann. Es wird von uns verlangt, einiges zu ertragen. Natürlich, die NPD ist unerträglich und wird mit jedem Tag ihres Wirkens unerträglicher. Nur ist das allein kein gültiger Maßstab für ein Verbot, denn unerträglich ist so manches. Doch wäre das Verbot selbstverständlich durchgekommen, wenn – ja, wenn diese Sache mit den V-Leuten nicht wäre.

Und die hat es in sich. Um das zu wissen, muss man kein Experte sein. Wenn der Staat eine Partei verbieten will, darf er sie nicht gleichzeitig unterwandern. Nur eines von beidem geht, weil der Staat sonst in Gefahr gerät, sich selbst mitzuverbieten. Otto Schily hat zwar vor Gericht ein paar V-Männchen-Rechnungen aufgemacht, um dagegenzuhalten. Aber wie viele Tröpfchen Staat nun in wie viel Litern brauner Brühe noch duldbar gewesen wären, ist eine theoretische Frage. Fest steht: Mit den kruden V-Leuten darin stank es erst richtig. Die Spitzel haben sich mit den Bespitzelten untrennbar vermengt. Man kann nicht von den Karlsruher Richtern verlangen, sie herauszusieben. Bei vielen sollte man es auch gar nicht. Denn sie gehören da hinein.

Doch wenn das Verfahren tatsächlich am 18. März platzen sollte – was dann? Es sind Zeiten, in denen der Innenminister hoffen darf, dass niemand ihn zum Rücktritt drängt, weil es Wichtigeres gibt: die Außenpolitik, die Entscheidung über Krieg und Frieden. Angemessen aber wäre der Rücktritt. Schily zögerte anfangs, weil er genau wusste, welche Risiken drohen. Noch größer aber war seine Angst, dass ein Aufstand der Anständigen ohne ihn stattfinden könnte, ihn, den Anständigsten unter den Aufständigen. Deshalb zog er mit. Und behielt das Visier noch unten, als sich andere längst ein besseres Bild über die Lage verschafften.

Der 18. März ist der Tag der Wahrheit. Die Richter werden, so scheint es zumindest, das Verfahren stoppen, bevor es möglicherweise noch peinlicher wird und einem maximal peinlichen Ende entgegenstolpert. Es könnte ein grausamer Tag werden, denn grausam wird der Triumph der Rechten sein. Aber die Unverbotenen sind nicht auf ewig unverbietbar. Also ein nächster Versuch?

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