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Zöllner und die Matheklausuren: Graf Zahl

Das wurde wider Erwarten doch noch ein guter Tag für den Bildungssenator: Das Verwaltungsgericht billigte nicht nur die von ihm verfügte Wiederholung der Mathematikklausur, sondern bescheinigte ihm sogar, dass er so handeln "musste".

Das wirft nicht nur ein gutes Licht auf die Juristen in der Bildungsverwaltung, sondern auch auf Jürgen Zöllner selbst, der die Gesamtlage offenbar richtig eingeschätzt hatte. Gut steht er auch deshalb da, weil er am Mittwoch das Gespräch mit Schülervertretern gesucht und dabei den richtigen Ton getroffen hat. Jedenfalls hatten sie anschließend das Gefühl, dass sie ernst genommen wurden und ihr Protest nicht ganz umsonst war. Dennoch ist die Sache nicht völlig ausgestanden. Zum einen kann es sein, dass die nächste gerichtliche Instanz die Lage anders bewertet und der Protest dann neuen Schwung bekommt. Und zum Zweiten ist noch immer nicht klar, wo die undichte Stelle war, wie es also kam, dass mutmaßlich Tausende Schüler die Aufgaben vorab kannten. Das aber bedeutet, dass bei der Wiederholung der Klausur am Montag das Gleiche passieren kann wie beim ersten Durchgang. Dann müsste sich nicht nur Zöllner, sondern auch das Gericht fragen, wo der Grundsatz der Gleichbehandlung an die Grenzen der Praktikabilität stößt. sve

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