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Privatkassen verlieren in Karlsruhe: Zweiklassensystem

Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Zermürbungstaktik der Gesundheitsministerin. Sie sollte sich nicht zu sehr freuen.

Ulla Schmidt war zur Urteilsverkündung eigens nach Karlsruhe gereist. Die Bundesgesundheitsministerin wollte wohl noch einmal einen letzten Triumph im Amt auskosten. Denn der Detailsieg vor Gericht besitzt für die Sozialdemokratin Schmidt auch eine tragische Komponente. Schmidts politisches Lebensziel war die Schaffung einer einheitlichen Bürgerversicherung, in die alle – ob Arbeitnehmer, Selbstständige oder Beamte – gleichermaßen einzahlen sollten. Das Thema ist populär, zumindest bei den 80 Prozent der deutschen Bevölkerung, die sich als gesetzlich Versicherte in den Wartezimmern regelmäßig benachteiligt fühlen. Doch mit der Bürgerversicherung wird nach diesem Urteil nur noch schwer Wahlkampf zu machen sein. Zwar bestätigt das Gericht im Nachgang die Zermürbungstaktik, mit der Schmidt in den vergangenen vier Jahren die Privatkassen bedrängte. Gleichzeitig aber hat das Urteil auch die Grenzen deutscher Gesundheitsreformpolitik enger gezogen. Für die privaten Versicherer haben die Richter indirekt eine Bestandsgarantie abgegeben – und damit die Einführung einer Einheitsversicherung höchst unwahrscheinlich gemacht. Die SPD wäre gut beraten, sie gleich aus ihrem Programm zu streichen. fal

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