zum Hauptinhalt
Roma demonstrieren im bulgarischen Sofia gegen die französische Abschiebepraxis.

© AFP

Zwischenruf: Menschenrechte gegen Selbstgerechtigkeit

Wenn der garantierte Schutz von Minderheiten von staatlichen Stiefeln zertreten wird - wie in Frankreich und der Türkei - ist es ein rühmliches Novum, dass europäische Institutionen einschreiten. Ein Zwischenruf.

Endlich könnten die Menschen- und Freizügigkeitsrechte in Europa schlagkräftige Schutzpatrone gefunden haben, die auch vor selbsternannten politischen Goliaths wie Nicolas Sarkozy oder der Türkei nicht mehr in die Knie gehen, sondern sich ihnen in den Weg stellen. So jüngst geschehen durch die zuständigen europäischen Institutionen: Frau Viviane Reding, die EU-Kommissarin für Justiz, will gegen Frankreich ein Verfahren einleiten wegen der tausendfachen Abschiebung von Roma-Familien. Fast zeitgleich hat der Europäische Menschenrechtgerichtshof mit Sitz in Straßburg der Türkei, das eines von 47 Mitgliedern im Europarat ist, die Mitschuld gegeben an der Ermordung des armenischen Journalisten Hrant Dink und die volle Schuld an der Einschränkung seiner Meinungsfreiheit.

Das ist insofern ein rühmenswertes Novum, weil in beiden Fällen schonungslos geurteilt wurde – ohne politische Rücksichtnahme auf die stark ausgeprägte Selbstgerechtigkeit beider Länder. Frankreich und die Türkei trennt vieles, aber beide fallen auf durch ihren kritiklosen Glauben an die Unfehlbarkeit des Staates. Damit sind sie zwar nicht allein im Europarat, aber sie stilisieren sich besonders auffällig so: Frankreich sieht sich als Hort und Hüter von Menschenrechten, und für die Türkei rangieren noch zu oft die Interessen der Staatsgewalt an erster Stelle, nicht die verbürgten Rechte von Minderheiten oder einzelner Personen.

Auf deutliche Signale zur kompromisslosen Einhaltung von Minderheiten- und Menschenrechten konnte auch nicht länger gewartet werden nach den Geschehnissen in der Türkei vor drei Jahren und in Frankreich vor drei Wochen. Gerade der Leidensweg des unerschrockenen Hrant Dink verlangte eine europäische Reaktion. Erst wurde er verurteilt wegen „Beleidigung des Türkentums“, weil er immer wieder den türkischen Nationalismus in der Armenierfrage kritisiert hatte. Als dann Pläne zu seiner Ermordung türkischen Polizeikräften bekannt wurden, schwiegen und vertuschten sie. Auch die türkische Regierung stellte sich blind und taub und soll gegenüber Straßburg ihre Beleidigungsvorwürfe gegen Dink sogar weiter gerechtfertigt haben.

Im vorigen Jahrhundert wurden in vielen heutigen Mitgliedstaaten des Europarats religiöse, ethnische und kulturelle Minderheiten bedrängt, verfolgt, ermordet. Wenn heute der ihnen garantierte Schutz wieder von staatlichen Stiefeln zertreten wird, sollten Verurteilung und hohe Strafen eine europäische Selbstverständlichkeit werden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false