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Abkommen: Bern und Berlin gemeinsam gegen Steuerbetrug

Bei der Fahndung nach Steuersündern arbeiten Bern und Berlin jetzt zusammen – außer bei Datenklau.

Berlin - Die Kavallerie hat ausgedient, Fort Yuma spielt keine Rolle mehr. Das Bild von der Reitertruppe aus dem amerikanischen Westen hat bekanntlich ein erboster Bundesfinanzminister Peer Steinbrück benutzt, als sich im Vorjahr die störrischen Schweizer den deutschen Wünschen nach Öffnung des Bankgeheimnisses und Verfolgung von Steuerhinterziehern nicht spontan genug beugen wollten. Eine mittlere Beziehungskrise war das Ergebnis, aber dass die Schweiz über kurz oder lang einlenken würde, war eigentlich schon damals klar – zu stark wurde der Druck auf die internationalen „Steuerparadiese“. Am Freitag war es nun so weit: Steinbrücks Nachfolger Wolfgang Schäuble und sein Schweizer Kollege, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, vereinbarten in Berlin ein neues Doppelbesteuerungsabkommen.

Für die Eidgenossen ist es ein epochales Ereignis: Der Vertrag, dem die Regierungen und Parlamente noch zustimmen müssen, enthält die von den Deutschen seit Jahren geforderte Abmachung zur Verfolgung von Steuerhinterziehung. Die Schweiz erklärt sich nun bereit, hier Amtshilfe zu leisten – bislang gab es das nicht, denn die Schweizer Regierungen trennten scharf zwischen Steuerhinterziehung, die weitgehend straffrei ist, und dem aktiven Steuerbetrug. Nur im letzteren Fall gab es Amtshilfe.

„Wir sind entschlossen, das Problem zu lösen“, sagte Schäuble nach dem Gespräch mit Merz. Die Schweiz willigt in einen Informationsaustausch über Steuersünder ein, wenn konkrete und begründete Anfragen vorliegen. Altfälle – also Verfahren, die vor Abschluss des neuen Steuerabkommens eingeleitet worden sind – fallen nicht unter die Vereinbarung. Und Merz machte Schäuble auch klar, dass die Schweiz keine Amtshilfe leiste, wenn ein Verfahren auf gekauften Bankdaten beruht; Deutschland habe das zur Kenntnis genommen, teilte das Berner Finanzdepartement mit. Damit verweigert die Schweiz weiterhin die Kooperation, wenn Steuersünder durch eine von dritter Seite angebotene Steuer-CD auffliegen, wie es derzeit der Fall ist. Freilich ist dann Schweizer Hilfe oft gar nicht mehr nötig, und wie sich gezeigt hat, genügt die Mitteilung, eine solche CD existiere, dass sich deutsche Steuersünder zu Tausenden bei den Behörden selbst anzeigen.

Ein besonders dicker Fisch meldete sich gerade erst in Hessen. Beim Finanzamt Wiesbaden ging die Selbstanzeige eines Multimillionärs ein, dessen Vermögen nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ auf eine halbe Milliarde Euro geschätzt wird. Allein die erste Abschlagzahlung des Mannes belief sich demnach auf zehn Millionen Euro.

Wie das Vermögenswachstum auf den Schweizer Konten deutscher Anleger in der Schweiz künftig besteuert werden könnte, darüber wollen beide Seiten noch verhandeln. Merz brachte dazu eine „Besteuerung mit Abgeltungscharakter“ ins Gespräch; die gibt es auch in Deutschland – in Höhe von 25 Prozent. Im Gegenzug wünscht sich Bern einen erweiterten Marktzugang für Schweizer Banken und Finanzinstitute in der Bundesrepublik. Den Weg für das neue Abkommen, das die Beziehungen zwischen beiden Ländern wieder verbessern dürfte, hat die Schweizer Regierung vor zwei Wochen frei gemacht: Sie beschloss am 13. März, sich künftig vollständig an die OECD-Regeln bei Steuerhinterziehung zu halten.

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